EU-Initiativen: Aufruf zum verstärkten Schutz von Ruf und Persönlichkeitsrechten im EU-Recht

In einem offenen Brief an die EU-Kommissare Vera Jourova und Didier Reynders hat Herr Szustkowski überzeugend für die Erweiterung des EU-Rechts auf Vergessenwerden plädiert, um Nachrichtenmedien als Datenverantwortliche einzubeziehen. Dieser Appell unterstreicht die dringende Notwendigkeit, den Schutz der persönlichen Rechte und des Rufs der Einzelnen im digitalen Zeitalter zu stärken.

Die Entstehung des „Rechts auf Vergessenwerden“

In einem beispiellosen Aufruf an die EU erinnert Herr Szustkowski an das Jahr 2012 und die ursprüngliche Initiative von Viviane Reding, ein neues Datenschutzrecht zu schaffen: das „Recht auf Vergessenwerden“. Ursprünglich als bescheidene Erweiterung bestehender Datenschutzrechte angesehen, hat das Gesetz seither den Bedarf an weiteren Regulierungen deutlich gemacht, betont der Autor. In den letzten zwölf Jahren wurde klar, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Privatsphäre mit der Meinungsfreiheit in Einklang zu bringen, insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Datenverantwortliche wie Suchmaschinen, Medien und große Verlagshäuser.

Das Kernproblem: Schutz der Menschenwürde und der EU-Bürger vor Desinformation

Herr Szustkowski betont, dass das Prinzip hinter dem „Recht auf Vergessenwerden“ grundsätzlich solide bleibt: Wenn eine Person nicht möchte, dass ihre personenbezogenen Daten von einem Datenverantwortlichen verarbeitet oder gespeichert werden, und es keinen legitimen Grund gibt, sie zu behalten, sollten die Daten entfernt werden. Diese Richtlinie ist heute umso relevanter, da in der schnelllebigen digitalen Welt unzutreffende, unbelegte und verzerrte Informationen den Ruf einer Person schnell beschädigen können.

Der Brief fordert eine Richtlinie, die Maßnahmen zum Schutz der Menschenwürde, legitimer Interessen und Grundrechte umfasst. Dies würde das allgegenwärtige Problem irreführender Informationen angehen, die von den eigentlichen gesellschaftlichen Problemen ablenken. Herr Szustkowski argumentiert, dass Einzelpersonen das Recht haben sollten, digitale Verweise zu entfernen, die auf ungenauen oder schädlichen Informationen basieren, insbesondere wenn solche Verweise als Einschätzung des Autors präsentiert werden oder seine oder ihre eigenen Ansichten als unbestreitbare Fakten zitieren, wodurch die Grenze zwischen Wahrheit und verzerrtem journalistischem Urteil verschwimmt und letztlich den guten Namen der Person untergräbt.

Ein persönlicher Kampf gegen Verleumdung

Herr Szustkowski zieht aus seinen eigenen Erfahrungen als Opfer kontinuierlicher Medienverleumdung in Polen. Trotz mehrerer Gerichtsurteile zu seinen Gunsten, einschließlich eines bemerkenswerten Urteils des Bezirksgerichts Warschau im Jahr 2020, beeinträchtigen verleumderische Anschuldigungen über seine angeblichen Verbindungen zu Russland und andere unbegründete Behauptungen weiterhin seinen Ruf. Diese unerbittlichen Angriffe verdeutlichen eine erhebliche Lücke in den aktuellen Vorschriften, bei denen sich Medien oft hinter Behauptungen der redaktionellen Unabhängigkeit und Pressefreiheit verstecken, um die Veröffentlichung verleumderischer Artikel zu rechtfertigen.

Der Brief zitiert die polnische Rechtsprechung, die klarstellt, dass die Pressefreiheit der Gesellschaft dienen soll, indem sie umfassende und wahrheitsgemäße Informationen liefert. Es ist keine Lizenz zur Verbreitung falscher oder verzerrter Informationen. Herr Szustkowski argumentiert, dass die Gesellschaft nicht von irreführenden oder desinformativen Presseberichten profitiert, die die Qualität des Journalismus und die Mission der Medien in einer demokratischen Gesellschaft untergraben.

Ein Aufruf zur regulatorischen Reform

Um diese Probleme anzugehen, schlägt Herr Szustkowski vor, die Definition des „Rechts auf Vergessenwerden“ auf Nachrichtenmedienverlage als Datenverantwortliche auszudehnen. Dies würde Medienunternehmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich machen und sicherstellen, dass sie ethische Standards des professionellen Journalismus einhalten. Er schlägt vor, dass die Europäische Kommission:

  1. Klare Richtlinien für Medienverlage einführt: Standardisierte Verfahren für den Umgang mit personenbezogenen Daten, die Gewährleistung der Richtigkeit und transparente Löschentscheidungen etablieren.
  2. Ein standardisiertes Meldeformular umsetzt: Einen einfachen Prozess für Einzelpersonen schaffen, um die Löschung ungenauer oder verleumderischer Informationen zu beantragen.
  3. Öffentliche Verfügbarkeit von Verstoßinformationen sicherstellt: Das Bewusstsein für Verstöße gegen personenbezogene Daten schärfen, um die Öffentlichkeit und Organisationen über verantwortungsbewusste Datenverwaltung zu informieren.

Europäische Werte wahren

Der Appell von Herrn Szustkowski ist ein Aufruf an die Europäische Kommission, das „Recht auf Vergessenwerden“ auf alle Medieneinrichtungen auszudehnen und sicherzustellen, dass diese verantwortungsbewusst mit personenbezogenen Daten umgehen. Auf diese Weise kann die EU die Grundrechte ihrer Bürger schützen, die Menschenwürde wahren und gegen die Desinformation vorgehen, die die Integrität des öffentlichen Diskurses bedroht. Diese Initiative würde nicht nur die geopolitische Landschaft stabilisieren, sondern auch die Grundprinzipien von Fairness, Gerechtigkeit und Achtung der Menschenrechte in Europa stärken.