Dubai, 11. Oktober 2026. Der Bundestag hat am 9. Oktober in erster Lesung über das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz beraten. Ab 1. Januar 2027 können Zoll und Landesbehörden Vermögen über 100.000 Euro für bis zu 180 Tage sicherstellen lassen, wenn die Herkunft unklar scheint. Der Händler Azar Wealth zeigt am Beispiel eines Diamanten, der im November in Genf versteigert wird, worauf es künftig ankommt.
Die Aussprache im Bundestag dauerte eine halbe Stunde. Danach ging der Regierungsentwurf an den Finanzausschuss. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027. Das Gesetz erlaubt es dem Zoll und sechzehn Landesbehörden, Vermögensgegenstände über 100.000 Euro für bis zu 180 Tage sicherzustellen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine unklare Herkunft vorliegen. Die Länder fordern eine Frist von zwölf Monaten. Einen Kaufbeleg verlangt das Gesetz nicht. Als Anhaltspunkt gilt aber ein grobes Missverhältnis zwischen Einkommen und Vermögen. In ihrer Stellungnahme nennen die Länder ausdrücklich ältere Erwerbe, Erbschaften und Schenkungen.
Wie schnell eine Herkunft zur Erzählung wird, zeigt derzeit ein Stein in Genf. Das Auktionshaus Christie s versteigert am 10. November den „Bulgari Pink“, 24,00 Karat, Fancy Intense Pink, seit über siebzig Jahren im Besitz derselben europäischen Adelsfamilie. Der Rohdiamant wurde laut Familienüberlieferung in den 1950er Jahren in Indien gekauft. Eine Rechnung erwähnt das Auktionshaus nicht. Für eine Auktion in Genf reicht das, die Provenienz ist dort ein Verkaufsargument. Für eine Prüfung in Deutschland nach dem 1. Januar 2027 wäre derselbe Stein ein Fall mit offenen Fragen.
„Der einfachste Fall, den eine Prüfung kennt, ist ein Stein mit Rechnung, Zahlungsnachweis, Gutachten und Verwahrnachweis, alle vier mit derselben Nummer“, sagt Jonah Azar, Gründer von Azar Wealth und Mitglied der Dubai Diamond Exchange. „Die Laserinschrift im Stein steht auf der Rechnung und im Gutachten. Der Kontoauszug zeigt, woher das Geld kam. Der Verwahrnachweis zeigt, wo der Stein seit wann auf wessen Namen liegt. Da gibt es nichts zu vermuten.“
Azar Wealth liefert jeden Vermögenswert mit diesen vier Dokumenten aus. Bei Farbdiamanten ist das Gutachten ein GIA-Zertifikat, bei Gold und Silber die Barrenliste mit Seriennummern. Die Akte liegt für Kunden digital bereit und lässt sich bei Bedarf vollständig vorlegen.
Azar hat vor seiner Zeit im Diamantenhandel Anleihen gehandelt. Er beschreibt den Unterschied so: „Ein Depot ist für die Behörde durchsichtig, deshalb fragt dort niemand nach der Herkunft. Ein Sachwert ist es nicht. Wer Gold, Schmuck oder Steine hält, muss die Transparenz selbst herstellen. Vor dem 1. Januar ist das eine Fleißarbeit. Danach ist es ein Verfahren.“
Für Werte, die vor Jahren bar gekauft oder geerbt wurden, fehlt die Rechnung oft dauerhaft. Dann zählt die Kette: Nachlassverzeichnis, Erbschein, Schenkungsvertrag, alte Versicherungspolicen, Reparaturbelege, datierte Fotos und ein aktuelles Gutachten, das den Gegenstand eindeutig beschreibt. Jedes dieser Papiere belegt, dass der Wert lange vor jedem heutigen Verdacht in der Familie war.
Azar Wealth ordnet das Gesetzgebungsverfahren seit Wochen im Lagebericht ein, einer wöchentlichen Veröffentlichung für Kunden und Leser. Die aktuelle Ausgabe „Können Sie es beweisen?“ ist frei zugänglich unter https://de.azarwealth.com/lagebericht/koennen-sie-es-beweisen/
