Nichts ist umsonst. Auch nicht der Tod, wie es so sarkastisch manchmal heißt. Für eine Bestattung muss man nicht selten 5.000 Euro oder mehr anlegen, je nach dem wie sich der Verstorbene zu Lebzeiten sein Begräbnis vorgestellt hat. Das Sterbegeld durch die Gesetzliche Krankenversicherung ist ebenfalls seit 2004 weggefallen, so dass die Kosten für eine Bestattung in der Regel aus eigenen Mitteln bestritten werden müssen. Als Alternative bietet sich die Sterbegeldversicherung an, die im Vergleich zu anderen Varianten der Absicherung sehr einfach und übersichtlich ist.
Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html
Zunächst einmal müssen zwei wichtige Vorteile der Sterbegeldversicherung revidiert werden. In der Regel wird bei dieser Form der Versicherung keine Gesundheitsprüfung verlangt, eine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen ist also nicht möglich. Weiterhin bietet die Sterbegeldversicherung je nach Gesellschaft längstens nach 36 Monaten den vollen Versicherungsschutz – das kann kein Sparvertrag ermöglichen. Für den Versicherungsnehmer macht der Vergleich Sinn: Viele Leistungsmerkmale machen die Sterbegeldversicherung zu einer individuellen Bestattungsvorsorge.
– Versicherungssumme: Bei den meisten Tarifen wird die Versicherungssumme in 500-Euro-Schritten gestaffelt. Eine Ausrichtung an die individuellen Bedürfnisse ist also möglich, ohne zu hoch versichert zu sein. Auch bis zu 25.000 Euro sind, je nach Gesellschaft, möglich. Die Versicherungssummen werden immer als Garantiesummen ausgewiesen. Gewinn- oder Überschussbeteiligungen sind hier noch nicht berücksichtigt und erhöhen bei der Auszahlung im Todesfall die Versicherungssumme.
– Unfalltodesschutz: Vielfach ist der Unfalltodesschutz ein Bestandteil der Sterbegeldversicherung. Dieses ist sehr sinnvoll, denn nicht selten kann der Tod auch die Folge eines schweren Unfalles sein, der mit hohen Bergungskosten verbunden ist, z. B. bei einem Skiunfall im Ausland.
– Wartezeit: Längstens beträgt die Wartezeit bei der Sterbegeldversicherung 36 Monate. Kommt es in dieser Zeit zum Todesfall, werden die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt oder die Versicherungssumme gestaffelt ausgezahlt. Aber auch Tarife mit sechs, zwölf, 18 oder 24 Monaten Wartezeit werden angeboten.
– Gesundheitsprüfung: Diese fällt in de Regel nicht an. Die Gesellschaften, die eine Gesundheitsprüfung vornehmen, beschränken sich auf die Frage, ob der Versicherungsnehmer zu Versicherungsbeginn nicht an lebensbedrohenden Krankheiten leidet. Dafür wird auf die Wartezeit komplett verzichtet.
– Unfall: Bei Unfalltod wird die Versicherungssumme einschließlich etwaiger Unfalltodesleistung sofort ohne Rücksicht auf die Wartezeit ausgezahlt.
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