Winningen 13.10.2010 – das Luftfahrtbundesamt verschärft die Voraussetzungen für die Wirtschaft, Luftfrachtsendungen zu „handeln“.
Seit gestern Morgen sind auf der LBA-Homepage vorläufige Informationen zur Luftsicherheitsschulungsverordnung veröffentlicht, die für Unternehmen durchaus eine Herausforderung in organisatorischer oder auch finanzieller Hinsicht bedeuten.
U.a. stellt sich den Unternehmen die Frage, wie sie die betroffenen Mitarbeiter in der gesetzlichen Frist von 6 Wochen nach Arbeitsbeginn im Betrieb schulen sollen?
Des Weiteren stellen sich alle Beteiligten, die Interessen an der sicheren Lieferkette haben, zweifelsohne folgende Fragen:
– Gibt es eine Übergangsfrist?
Seit gestern darf nur nach den neuen Musterlehrplänen geschult werden, die sind aber noch nicht fertig (lt. Internet LBA.de) und müssen erst beantragt werden! (Antragsdauer in der Vergangenheit mehr als 3 Wochen)
– Gibt es Zuschüsse zu den Schulungsinvestitionen (bei Mittelständern und Logistikern gehen die Kosten explosionsartig nach oben, 5 Unterrichtseinheiten à 45 Min. mehr)
– Zugelassene Ausbilder gibt es kaum noch, wer soll hier die Mitarbeiter in der gesetzlichen Frist jetzt schulen?
– Anträge auf Ausbilder (500,-EUR) vorläufig?
Bedeutet es, dass bei der folgenden Antragsstellung nochmals Gebühren anfallen?
– Neue Musterlehrpläne = neue Zulassung des eigenen Schulungsprogramms!
Dies dauert erfahrungsgemäß länger als 6 Wochen!
– Grundlage zur Zulassung ist ein Nachweis der Kenntnisse im Bereich Luftsicherheit
Dies ist in der Praxis durch eine 35 Unterrichtsstunden Schulung als Sicherheitspersonal nach § 3 Abs. 1 LuftSiSchulV nachzuweisen!
(Lobraco Termin – Start 29.11.2010)
Die sofortige Einführung bzw. Umsetzung bedeutet für die beteiligten Unternehmen unerwartete und nicht unerhebliche Investitionen.
Auch für die (übriggebliebenen) Schulungsunternehmen sind noch wichtige Fragen offen:
1. Sonstiges Personal & Betriebspersonal soll innerhalb 6 Wochen eine Unterweisung erhalten, wie wenn man nun ein neues Schulungsprogram beantragen muss?
2. Die Ausbilder müssen nun ebenfalls zugelassen werden, wie es schon vor einigen Jahren war, auch hier die Frage: Wie sollen die Beteiligten das in 6 Wochen schaffen? Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung dauert ja schon 6 Wochen im Schnitt, diese ist Voraussetzung für die Zulassung als Ausbilder!
3. Die Ausbilder müssen erst die o.g. Sicherheitspersonal Ausbildung erhalten, Termine für solche Schulungen liegen auch erst außerhalb der 6 Wochen Frist!