IG BAU setzt in der Branche Mindestlöhne durch

Frankfurt am Main – Nach zähen Verhandlungen hat sich die IG BAU am späten Montagabend mit dem Deutschen Forstunternehmerverband auf einen Tarifvertrag geeinigt. Damit haben die Beschäftigten der forstlichen Dienstleister Anspruch auf einen Mindestlohn. Gleichzeitig wurden deutliche Lohnerhöhungen für die Länder Hessen und Niedersachsen vereinbart. „Der Tarifabschluss kommt jetzt noch rechtzeitig vor Beginn der kompletten Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa“, sagte Harald Schaum, Mitglied des Bundesvorstandes der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Ab Mai 2011 können auch Arbeitnehmer aus Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind, in Deutschland unbeschränkt eine Beschäftigung aufnehmen. Ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn verhindert in der Branche Lohnkonkurrenz.

Ab dem 1. Dezember 2010 gilt ein Mindestlohn von 10,52 Euro je Stunde soweit die Bundesregierung die Allgemeinverbindlichkeit rechtzeitig erklärt oder eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt. „Jetzt muss die Politik zügig handeln“, forderte Schaum. Nach zwölf Monaten steigt der Mindestlohn. Ab dem 1. Dezember 2011 erhalten die Beschäftigten der Branche einen Mindestlohn von 10,78 Euro je Stunde.

Bei den Löhnen setzte die IG BAU ein deutliches Plus durch. Rückwirkend zum 1. Oktober 2010 erhöhen sich die Löhne in den Lohntarifverträgen in Hessen und Niedersachsen um 3,9 Prozent. Damit steigen sie von 11,79 Euro auf 12,25 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Oktober kommenden Jahres werden sie um weitere 3,9 Prozent auf 12,73 Euro angehoben.

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Ruprecht Hammerschmidt
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt

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