Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen in Deutschland. Sie leistet, wenn einem Dritten ein Schaden zu gefügt wird und dieser dann Ansprüche auf Schadensersatz stellt. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Rechtssprechung eindeutig. Wer einen Schaden verursacht, haftet auch in voller Höhe gegenüber dem Geschädigten.
Verwunderlich ist allerdings, dass nur rund zwei Drittel aller bundesdeutschen Haushalte über diesen wichtigen Versicherungsschutz verfügen. Denn ohne die Haftpflichtversicherung wird man mit einer entsprechend hohen Schadensersatzforderung ein Leben lang an den Geschädigten zahlen müssen.
Informationen zur Haftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/haftpflichtversicherung.html
Um sich gegen ein solches Szenario abzusichern, ist es wichtig zu prüfen, ob in der eigenen Haftpflichtversicherung der Forderungsausfall mit versichert ist. Dieser Baustein ist von großer Wichtigkeit, denn wenn der Schädiger nicht in der Lage ist, einen verursachten Schaden zu begleichen, etwa weil keine Haftpflichtversicherung besteht, dann leistet die eigene Versicherung für den Schaden. Damit ist der Schädiger aber keineswegs aus dem Schneider. Die Kosten wird sich die Haftpflichtversicherung dort wiederholen und, anders als beim Privatmann, hat die Versicherung viel Zeit, sich den Anspruch erstatten zu lassen.
Ein wichtiger Aspekt ist der Gewaltopferschutz. Wenn man brutal zusammengeschlagen wurde, besteht kaum die Chance auf Schadensersatz durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Denn die wird bei vorsätzlicher Handlung nicht leisten. Damit Opfer von handfesten Übergriffen aber nicht leer ausgehen, wird in neuen Policen dieses Risiko im Rahmen der Forderungsausfalldeckung mit versichert.
Prüfen sollte man seinen individuellen Versicherungsschutz auf alle Fälle regelmäßig: Sind Schäden bei Gefälligkeitshandlungen mit versichert? Kommt die Haftpflichtversicherung für die Kosten beim Verlust fremder Schlüssel auf? Oder sind Schäden durch deliktunfähige Kinder mit abgedeckt? Mietsachschäden treten nicht selten auf und müssen, wenn dieses Risiko nicht abgedeckt ist, aus der eigenen Tasche bezahlen.
Jetzt im Herbst muss man eines beachten: Auch Laub stellt eine Rutschgefahr dar. Wie auch bei Schnee oder Glatteis müssen Gehwege frühzeitig morgens vom Laub befreit werden, um Unfälle durch Ausrutschen zu vermeiden. Denn stürzt jemand auf dem glatten Gehweg und verletzt sich dabei, sind Hauseigentümer, Mieter oder Vermieter dafür haftbar zu machen.
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