Autoversicherung: Schnell wechseln, wenn der Rauswurf droht

– Drei Unfälle in zwei Jahren sind einer zuviel: Assekuranz
kündigt schadensträchtigen Kunden die Kasko-Police oftmals schneller
als erwartet
– Umfrage von FinanceScout24 zeigt: Kfz-Versicherer
wollen nicht preisgeben, wann genau das Maß voll ist
– Kündigung durch Versicherungsnehmer erleichtert Abschluss eines
Neuvertrages – Tarife werden noch bis Ende November günstiger

Ein Unfall mit einem Leichtverletzten und hohem Blechschaden, ein
Hagelschaden, ein geklautes Navigationsgerät: eins, zwei, drei – und
raus bist Du! Deutschlands Autoversicherer fackeln nicht allzu lange,
wenn es darum geht, sich von übermäßig teuren Kunden zu trennen. Wer
den Kfz-Versicherer seines Vertrauens binnen kurzer Zeit zwei- oder
drei Mal um Schadensregulierung bittet, muss mit der Kündigung seines
Kasko-Vertrages rechnen. Wann genau das Maß voll ist, wollen die
meisten Gesellschaften aber nicht verraten, so das Ergebnis einer
Umfrage des unabhängigen Verbraucher- und Finanzportals
FinanceScout24.

Die Mehrzahl der befragten Autoversicherer wollte sich gar nicht
zu der Frage äußern, wie viele „Freischüsse“ jeder Kasko-Kunde habe.
Diejenigen, die doch antworteten, hoben hervor, dass eine Kündigung
nie automatisch erfolge, sondern dieser immer eine Einzelfallprüfung
vorausgehe. Zudem hätten im Schadensfall beide Vertragsparteien ein
außerordentliches Kündigungsrecht. Bei der Axa hieß es, man mache nur
„in extremen Ausnahmefällen“ Gebrauch von diesem Recht. Bei der
Prüfung berücksichtige man nicht nur die einzelnen Schadensfälle,
sondern „den Verlauf der gesamten Geschäftsbeziehung“. Ähnlich
äußerten sich die Deutsche Internetversicherung und auch die Europa
Versicherung. Eine klare Grenze für die Kündigung gebe es deshalb
nicht.

„Für Kunden ist diese Unsicherheit natürlich unbefriedigend“,
erklärt FinanceScout24-Geschäftsführer Dr. Errit Schlossberger. „Als
Faustregel kann aber gelten: Drei Schäden in zwei Jahren sind einer
zuviel.“ Rechtlich sei gegen diese Praxis nichts einzuwenden. „Die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen gestatten es sowohl den Kunden
als auch der Assekuranz, einen Vertrag nach einem Schaden zu
kündigen, ohne weitere Gründe zu nennen.“ Das gelte wohlgemerkt nur
für Kasko-Policen. Den Haftpflichtschutz, der für jeden Autohalter
Pflicht ist, dürfe ein Versicherer nicht einfach kündigen.

Schlossberger empfiehlt Kunden, die befürchten müssen, kurz vor
dem Rauswurf zu stehen, sich zügig einen anderen Versicherer zu
suchen. „Denn wer die Kündigung bereits erhalten hat, bekommt schnell
ernste Probleme, eine neue Gesellschaft zu finden.“ In einer von
hartem Preiskampf gekennzeichneten Branche habe kein Versicherer ein
Interesse daran, sich teure und schadensträchtige Autohalter ins Haus
zu holen. Deshalb müssen Neukunden detaillierte Fragebögen ausfüllen
und ihre Versicherungs-Historie lückenlos dokumentieren. Die neue
Versicherung will gewöhnlich auch wissen, wer wem im alten
Vertragsverhältnis den Laufpass gegeben hat.

FinanceScout24-Chef Schlossberger warnt dringend davor, beim
Ausfüllen solcher Fragebögen zu schummeln: „Selbst das Verschweigen
vermeintlich unwichtiger Details kann zur Konsequenz haben, dass sich
der Versicherer im Schadensfall nicht mehr an den Vertrag gebunden
fühlt und der Kunde auf den Kosten sitzen bleibt.“

Ganz allgemein weniger Angst vor einer Kündigung müssen
Verbraucher haben, die alle oder fast alle ihre Versicherungen bei
ein und derselben Gesellschaft abgeschlossen haben. „Solche wichtigen
Kunden wollen die Versicherer nicht verlieren“, erläutert
Schlossberger. „Deshalb sind sie hier kulanter.“ Umgekehrt heiße das
aber auch: Wer bei einer Gesellschaft nur eine Kasko-Police habe und
zweimal einen Unfall verursache, ist besonders gefährdet. Das Risiko
eines Rauswurfs verringern können Kunden, indem sie kleinere Schäden
selbst begleichen. Das kostet zwar bares Geld, kann aber eine
Kündigung verhindern und hat den angenehmen Nebeneffekt, dass die
Kunden nicht in eine teurere Schadenfreiheitsklasse eingestuft
werden.

Für Schlossberger steht dennoch fest: „Wenn das
Vertrauensverhältnis zum Versicherer erst einmal nachhaltig gestört
ist, sollte man sich eine andere Gesellschaft suchen. Oftmals lässt
sich ohnehin ein günstigerer Kasko- und auch Haftpflicht-Tarif finden
– insbesondere in der derzeit laufenden Wechselsaison senken viele
Kfz-Versicherer auf Anfrage ihre Preise, um Bestandskunden zu
halten.“

Über Preise und Leistungsumfang von Kfz-Haftpflicht- und
Kaskoversicherungen informiert der Vergleichrechner von
FinanceScout24:
http://www.financescout24.de/versicherungen/autoversicherung.aspx

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