EANS-Adhoc: Wiener Privatbank SE / HAUPTVERSAMMLUNG BESCHLIESST EINZUG EIGENER
AKTIEN UND ORDENTLICHE KAPITALHERABSETZUNG EINSTIMMIG

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02.12.2010

WIENER PRIVATBANK: HAUPTVERSAMMLUNG BESCHLIESST EINZUG EIGENER AKTIEN
UND ORDENTLICHE KAPITALHERABSETZUNG EINSTIMMIG

Wien, 2. Dezember 2010. Die heutige außerordentliche Hauptversammlung
der Wiener Privatbank SE hat den Einzug eigener Aktien sowie eine
ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals einstimmig beschlossen.
Durch die Einziehung des vorhandenen Bestands von 330.000 Stück
eigener Aktien gemäß § 192 Abs 3 Z 2 AktG wird das Grundkapital in
einem ersten Schritt von EUR 33.486.187,06 um EUR 2.399.100,00 auf
EUR 31.087.087,06 herabgesetzt. Die Einziehung der eigenen Aktien
soll bis Ende Dezember 2010 im Firmenbuch eingetragen sein.

In einem zweiten Schritt wird das Grundkapital der Gesellschaft gemäß
§§ 175 ff AktG von EUR 31.087.087,06 um EUR 21.380.390,00 auf EUR
9.706.697,06 zwecks Rückführung an die Aktionäre herabgesetzt. Durch
die ordentliche Kapitalherabsetzung wird sich der auf eine Aktie
entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals von EUR 7,27 um EUR
5,00 auf EUR 2,27 verringern. Das Eigenkapital gem. UGB wird sich
nach Durchführung der Kapitalmaßnahmen auf rund EUR 32,5 Mio.
belaufen, die Eigenkapitalquote auf rund 28 %. Die Eintragung der
Kapitalherabsetzung in das Firmenbuch ist für Anfang des Jahres 2011
geplant. Die Auszahlung an die Aktionäre wird daher nach Einhaltung
der gesetzlichen Fristen voraussichtlich Mitte des Jahres 2011
erfolgen.

Von der Hauptversammlung neu in den Verwaltungsrat gewählt wurde mit
Wirkung vom 1. Jänner 2011 Mag. Johann Kowar. Der Verwaltungsrat der
Wiener Privatbank besteht damit aus Mag. Franz Zwickl (Vorsitzender),
DDr. Christian Schopper (Vorsitzender-Stellvertreter), Mag. Friedrich
Kadrnoska, Günter Kerbler sowie Mag. Johann Kowar.

Der Verwaltungsrat wurde in der Hauptversammlung ermächtigt, gemäß §
65 Abs 1 Z 8 AktG bis zu 10 % vom Grundkapital der Gesellschaft auf
den Inhaber lautende eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer
von 30 Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung zu einem
niedrigsten Gegenwert von EUR 2,27 und einem höchsten Gegenwert von
EUR 30,00 pro Aktie zu erwerben und die Rückkaufbedingungen
festzusetzen.

Der Verwaltungsrat wurde in diesem Zusammenhang weiters ermächtigt,

(i) die nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen;

(ii) eigene Aktien wieder (insbesondere durch Verkauf über die Börse
oder durch öffentliches Angebot) zu veräußern und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen;

(iii) innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag dieser Beschlussfassung
gemäß § 65 Absatz 1b Aktiengesetz für die Veräußerung eigener Aktien
auch eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über
die Börse oder ein öffentliches Angebot, allenfalls unter Ausschluss
des Wiederkaufsrechts der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen.

Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung am 8. Juni
2010 beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf und zur Verwendung
eigener Aktien.

Die Hauptversammlung hat auch das bestehende genehmigte Kapital
erneuert und den Verwaltungsrat gemäß § 169 AktG ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Nominale EUR 4.368.013,45
durch die Ausgabe von bis zu 1.924.235 Stück neuen Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Dieser Kapitalrahmen kann bis 31.
Oktober 2015 in einer oder mehreren Tranchen auch unter gänzlichem
oder teilweisem Bezugsrechtsauschluss genutzt werden.

Auch alle anderen Tagesordnungspunkte wurden gemäß den Anträgen von
der Hauptversammlung beschlossen.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Wiener Privatbank SE
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Rückfragehinweis:

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