Vergangenheit holt Zehntausende Anleger von Leasingfonds ein – Steuernachzahlungen in Millionenhöhe!

Viele Jahre glaubten die Anleger von
Flugzeugleasingfonds und anderen Leasingmodellen, mit einem blauen
Auge davongekommen zu sein. Aktuelle Gesellschafterrundschreiben
zahlreicher Anbieter geschlossener Fonds überbringen allerdings
schlechte Nachrichten. So erhielten Anfang März 2011 die Anleger der
BBV Leasing-Fonds GmbH & Co. Athene KG i. L. sowie BBV Leasing-Fonds
GmbH & Co. Nestor KG i. L. die Aufforderung, in Millionenhöhe wieder
Geld in ihre schon in Auflösung befindlichen Fonds zu pumpen und
bereits erhaltene Ausschüttungen wieder einzuzahlen, um
Gewerbesteuernachzahlungen zu leisten. Betroffen sind Anleger, die
insbesondere in den 90er Jahren mehrere Milliarden in Flugzeuge
investiert haben. Sie haben sich auf die Expertise der Initiatoren
verlassen, deren Steuerkonzepte jedoch vom BFH als unhaltbar entlarvt
wurden. Hunderte lassen ihre Interessen über den Aktionsbund Aktiver
Anlegerschutz e. V. vertreten und suchen nach Schadenskompensation.

Der BFH hat in zwei Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung die
Anträge der Flugzeugleasingfonds zurückgewiesen und folgendes
beschlossen: Der Gewinn aus dem Verkauf des Flugzeuges ist als
laufender und nicht als begünstigter Betriebsaufgabegewinn der
Fondsgesellschaft zu versteuern. Der BFH verweigert auch jeden
Rechtschutz aus Billigkeitsgründen, denn das sei zumindest seit den
1970er Jahren ständige Rechtsprechung der Finanzgerichte. (vgl.
BFH-Beschluss vom 11.08.2010 – Aktenzeichen IV B 17/10 und
BFH-Beschluss vom 24.09.2010 – Aktenzeichen IV B 34/10)

„Die Beschlüsse des Bundesfinanzhofes sind eindeutig“, sagt Tibet
Neusel, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der Kanzlei Schirp
Schmidt-Morsbach Neusel aus Berlin. „Bei der Ermittlung des
Gewerbeertrages muss der Veräußerungsgewinn der Leasingobjekte
berücksichtigt werden. Außerdem entfällt die ermäßigte Besteuerung
auf Zeichnerebene nach §§ 16 und 34 EStG. Und das ist auch nicht neu,
sondern war bei Auflage der Fonds bekannt.“

„Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es die Initiatoren
bei Auflage der Fonds eigentlich hätten besser wissen müssen. Das
gleiche gilt für die steuerlichen und rechtlichen Berater der
Initiatoren bzw. Fondsgesellschaften, die für die Erstellung der
Prospektprüfungsberichte und die Begleitung der Konstruktion üppige
Honorare erhalten haben“, sagt Thomas Lippert, Vorstandsvorsitzender
des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e. V.

Pressekontakt:
Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e. V.
Thomas Lippert, Vorstandsvorsitzender
Tel.: 030 – 315 193 40
E-Mail: lippert@aktionsbund.de