EU-Kommission: Vergabe von Zollpräferenzen soll neu geregelt werden

Am 10. Mai 2011 stellte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Überarbeitung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für Importe in die EU vor. Das APS räumt Entwicklungsländern Zollermäßigungen ein, um sie für EU-Importeure attraktiver zu machen.
Nach den Vorschlägen der Kommission soll die Anzahl der Länder, die von diesen Begünstigungen profitieren, zukünftig auf circa 80 begrenzt sein. Die Kriterien zur Gewährung der Präferenzen sollen neu gestaltet werden.
Zukünftig sollen nur noch die Bedürftigsten durch die Ausnahmen begünstigt werden und Länder wie Kuwait oder Russland, die sich mittlerweile als wettbewerbsfähig erwiesen haben, sollen sie nicht länger in Anspruch nehmen können.
Die Kommission verbindet mit ihren Vorschlägen die Hoffnung, weitere Anreize zur Einhaltung von internationalen Abkommen wie der Menschenrechte zu setzen und zu mehr Berechenbarkeit, Transparenz und Stabilität beizutragen.
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