Dazu gehören zum Beispiel Steuerzahler, bei denen auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge eingetragen wurden oder Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld I, Kranken- oder Mutterschaftsgeld bezogen haben. „Betragen diese Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro im Jahr, ist die Steuererklärung Pflicht“, so Steuerexperte Stadter.
Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V müssen ebenso tätig werden, weil sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Das gleiche gilt für junge Eltern, die 2010 Elterngeld erhalten haben. Wer Einnahmen aus einer Vermietung hat oder auf Lohnsteuerklasse VI arbeitet, muss sich ebenfalls bis Ende Mai dem Papierkram stellen. Wurden im Jahr 2010 fleißig Belege gesammelt, kann man einiges von der Steuer absetzen – angefangen bei Handwerkerkosten über Beiträge für Versicherungen bis hin zur Kinderbetreuung. Für 2010 wird auch das häusliche Arbeitszimmer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wieder anerkannt.
Weil das Steuersystem für Laien sehr kompliziert ist, holen sich immer mehr Arbeitnehmer Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein wie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Dies bringt gleich zwei Vorteile: Zum einen wird die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2011 verlängert. Zum anderen können die Steuerexperten auf viele Steuersparmöglichkeiten aufmerksam machen, die bisher eventuell nicht berücksichtigt wurden oder zu kompliziert waren. Das kann bares Geld bringen: Allein für das Steuerjahr 2009 bekamen die Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. im Durchschnitt 1.177 Euro erstattet.
Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de.
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