Senioren aufgepasst: Dem Fiskus gegenüber verschwiegene Renteneinnahmen können Steuerhinterziehung bedeuten

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Einige Senioren sind der Auffassung, sie bräuchten ihre
Renteneinnahmen nicht steuerlich zu erklären. Und das, obwohl der
Fiskus Rentner, welche bisher keine Einkommensteuererklärung
abgegeben haben, dazu auffordern wird und ggf. mit Strafen belegen
wird.

Aktuell hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz unter dem
Aktenzeichen 2 K 1592/10 entschieden, dass Senioren sich nicht darauf
berufen können, von der Meldepflicht der Renteneinkünfte nichts
gewusst zu haben. Auch in diesen Fällen geht das Finanzgericht von
Verschleierungsabsicht aus, denn auch Steuerlaien könnten jederzeit
erkennen, dass ein Steueranspruch besteht. Bei Renteneinnahmen sei
dies sogar offensichtlich, zumal auf den Anleitungen zur
Einkommensteuererklärung sich gleich auf der ersten Seite an Rentner
gewandt wird.

Damit ist in den Fällen, in denen Renteneinnahmen verschwiegen
werden, von Steuerhinterziehung auszugehen. Dies hat zur Folge,
dass
– Steuern plus Zinsen rückwirkend für 10 Jahre nachgefordert
werden und
– ggf. je nach Höhe der Nachzahlung gegen die jeweiligen
Rentner ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, was zu
empfindlichen weiteren Strafzahlungen, bis hin zur
Freiheitsstrafe führen kann.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert –
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter “ http://ots.de/O3kH7 “ zum
Download bereit.

Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de / Presse

Kontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de