Steuersünder sind in der Vergangenheit oft mit einem blauen Auge davongekommen. Das könnte sich jetzt allerdings ändern. Der Bundesgerichtshof hob kürzlich nämlich eine Bewährungsstrafe für einen Geschäftsmann aus Augsburg auf. Der 60-Jährige war Mitgesellschafter in zwei Unternehmen, die 2001 an eine Aktiengesellschaft verkauft wurden. Als Verkaufserlös und Vermittlungsprovision erhielt er 2002 umgerechnet knapp 15 Millionen Euro und Aktienanteile. Außerdem blieb er weiter Geschäftsführer in einem der verkauften Unternehmen und erhielt 2006 auch Tantiemen von 570.000 Euro. Durch teilweise falsche Angaben und Umdeklarieren der Tantiemen als Schenkung erreichte er 2002 und 2006 eine wesentlich günstigere Besteuerung. Dem Fiskus entgingen dadurch 1,1 Millionen Euro an Steuern. Die Karlsruher Richter folgten der Revision der Staatsanwaltschaft. Die Strafe muss nun laut ARAG Rechtsexperten vom Landgericht Augsburg neu verhandelt werden.