Dem Ausland entgingen durch das schweizerische
Bankgeheimnis Steuereinnahmen in Billionenhöhe. Auch das
nachgebesserte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz
löst dieses Problem nicht, weil es die deutsche Steuergesetzgebung in
Schweizer Hände legt. Die gegenüber Arbeitseinkommen privilegierte
Behandlung von Vermögenseinkommen wird zementiert.
3 Billionen Euro an Steuerausfällen durch Bankgeheimnis
Eine Studie von Manfred Gärtner, VWL-Professor an der Universität
St. Gallen, legt Schätzungen zur Auswirkung des schweizerischen
Bankgeheimnisses auf das Ausland vor. Sie kommt zum Schluss, dass dem
Ausland durch das Bankgeheimnis seit Ende des 2. Weltkriegs rund 3
Billionen Euro an Steuereinnahmen allein auf Vermögenserträge
entgangen sind. Weitere Steuerverluste sind hierbei noch nicht
erfasst, die etwa dadurch entstanden sind, dass viele in die Schweiz
verschobene Vermögen schon bei ihrer Entstehung nicht als Einkommen
versteuert wurden.
Diese direkten Folgen des Bankgeheimnisses werden durch indirekte
Auswirkungen auf betroffene Volkswirtschaften verstärkt. Indirekte
Wirkungen ergeben sich z.B. daraus, dass ausländische Regierungen
aufgrund dieser Steuerausfälle öffentliche Leistungen zurückfahren
und andere Steuern erhöhen müssen. Dies betrifft in erster Linie die
Steuern auf Arbeitseinkommen, welche das Bankgeheimnis nicht schützt.
Damit sinken die Nettolöhne. Dagegen steigen die Bruttolohnkosten der
Unternehmen – mit negativen Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit
der Wirtschaft und die Beschäftigung.
Steuerabkommen mit der Schweiz „Flickwerk mit absehbarem
Verfallsdatum“
Die Studie kritisiert auch die von Deutschland und Grossbritannien
paraphierten bilateralen Steuerabkommen mit der Schweiz als
„Flickwerk mit absehbarem Verfallsdatum“. Zum einen, weil die darin
vereinbarten bzw. erwarteten Summen in keinem angemessenen Verhältnis
zum entstandenen Schaden stehen und viel zu optimistisch sind. Als
zentrale Schwäche der Vereinbarung wird aber genannt, dass sie
Deutschlands Souveränität über das eigene Steuersystem und deutsche
Steuersätze untergräbt. Deutschland könnte nach Inkrafttreten
beispielsweise Vermögenseinkommen nicht wieder progressiv besteuern –
wie früher und wie selbst in der Schweiz.
Pressekontakt:
Prof. Dr. Manfred Gärtner
Tél.: +41/71/224–23–07
E-Mail: manfred.gaertner@unisg.ch