Das Bundeskabinett hat die Verordnung zum Aufbauhilfefonds beschlossen. Diese regelt die Verteilung der im Fonds befindlichen acht Milliarden Euro an die vom Hochwasser betroffenen Länder. Die Zustimmung zu der Verordnung könnte in einer Bundesratssondersitzung am 16. August gegeben werden. Damit ist es möglich, noch im August mit der Auszahlung der Hilfen zu beginnen. Die Länder zahlen diese an betroffene Bürger und Unternehmen aus. Je nach Höhe der Schäden und etwaiger Versicherungsleistungen können die Ausgleichszahlungen maximal 80 Prozent des Schadens betragen.