Inzwischen gibt es die sogenannte Abgeltungsteuer bereits seit mehr als vier Jahren. Viele Kapitalanleger sind zufrieden damit, durch die Zahlung eines Pauschalbetrags i. H. v. 25 % sämtliche Verbindlichkeiten, die über den Pauschbetrag hinausgehen, abgelten zu können.
Doch wo Licht ist, da ist für gewöhnlich auch Schatten. Soll heißen: Es gibt sowohl Gewinner als auch Verlierer bei der Abgeltungsteuer. Gewinner sind vor allem die Privatanleger. Und von diesen wiederum solche, die ihr Kapital nur für einen relativ kurzen Zeitraum anlegen. Bei Haltefristen von unter einem Jahr wurde der Gewinn früher nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert, mit dem Satz der neuen Abgeltungsteuer fahren die meisten Anleger jedoch besser.
Die Verlierer dagegen sind solche Anleger, die ihr Kapital länger als ein Jahr halten. Oft ist das bei Privatanlegern der Fall, welche Aktien bzw. Aktienfonds für ihre persönliche Altersvorsorge erwerben.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer seine Wertpapiere noch vor der Einführung der Abgeltungsteuer am 01.01.2009 gekauft hat und länger als ein Jahr hält bzw. gehalten hat, der muss auf die Gewinne aus den Verkäufen keine Steuern zahlen.
Fazit: Insgesamt gibt es bei der Abgeltungsteuer deutlich mehr Gewinner als Verlierer. Dies zeigt, dass die Einführung dieser neuen Steuerform durchaus ein Gewinn war.