Mittelherkunftsprüfung beim Onboarding und im Transaktionsmonitoring: Anforderungen nach GwG und EU-AML

Die Mittelherkunftsprüfung gewinnt im Zuge verschärfter geldwäscherechtlicher Vorgaben zunehmend an Bedeutung. Insbesondere durch das Geldwäschegesetz (GwG), aktuelle Rundschreiben der BaFin sowie neue europäische Regelwerke wird die Prüfung der Herkunft von Geldern zu einer zentralen Sorgfaltspflicht für verpflichtete Unternehmen. Die Kombination aus Onboarding-Prozessen und laufendem Transaktionsmonitoring stellt Organisationen dabei vor wachsende fachliche und operative Herausforderungen.

Neue regulatorische Anforderungen in der Praxis

Finanzinstitute und andere Verpflichtete müssen sicherstellen, dass die Herkunft eingesetzter Mittel nachvollziehbar und plausibel dokumentiert ist. Die regulatorischen Vorgaben betreffen sowohl den Zeitpunkt der Prüfung als auch deren Umfang und Dokumentation. Neben klassischen Prüfpflichten rücken auch verdachtsunabhängige Meldepflichten sowie verschärfte Anforderungen bei Bartransaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen (PePs) stärker in den Fokus.

Darüber hinaus konkretisieren Aufsichtsbehörden wie BaFin und BMF die Anforderungen an die Ausgestaltung interner Prozesse und Kontrollmechanismen. Die Mittelherkunftsprüfung wird damit nicht mehr isoliert betrachtet, sondern als integraler Bestandteil eines umfassenden Compliance- und Risikomanagementsystems.

Herausforderungen für Unternehmen

Die praktische Umsetzung der Mittelherkunftsprüfung ist häufig mit erheblichem Ressourcenaufwand verbunden. Insbesondere die Analyse komplexer Transaktionen, die Abgrenzung zwischen „Source of Funds“ und „Source of Wealth“ sowie die Einhaltung von Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten stellen Unternehmen vor operative Herausforderungen.

Hinzu kommt die zunehmende Bedeutung automatisierter Systeme im Transaktionsmonitoring. Diese müssen so parametrisiert werden, dass sie verdächtige Muster zuverlässig erkennen, ohne eine übermäßige Anzahl von Fehlalarmen zu erzeugen. Gleichzeitig steigt der Bedarf an einer engen Verzahnung zwischen Onboarding-Prozessen und laufender Überwachung, um regulatorische Risiken frühzeitig zu identifizieren.

Inhalte des Seminars

Das Seminar „Mittelherkunftsprüfung beim Onboarding und im Transaktionsmonitoring“ vermittelt einen strukturierten Überblick über regulatorische Anforderungen und deren praktische Umsetzung. Behandelt werden unter anderem:

• rechtliche Grundlagen nach GwG und europäischer AML-Regulatorik
• Abgrenzung und Bewertung von Mittel- und Vermögensherkunft
• Sorgfaltspflichten sowie Dokumentationsanforderungen
• Rolle und Ausgestaltung von Transaktionsmonitoring-Systemen
• Erkennung und Bewertung auffälliger Transaktionen
• Anforderungen an die Zusammenarbeit mit Behörden
• Ansätze zur Automatisierung und Effizienzsteigerung

Ein besonderer Fokus liegt auf der praktischen Anwendung sowie auf der Frage, wie sich regulatorische Vorgaben effizient in bestehende Prozesse integrieren lassen.

Relevanz für betroffene Zielgruppen

Die Thematik richtet sich insbesondere an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance, Geldwäscheprävention und Risikomanagement. Auch Mitarbeitende aus dem Finanz- und Rechnungswesen sowie aus Prüfungs- und Kontrollfunktionen sind betroffen. Darüber hinaus adressiert das Thema Verantwortliche im Onboarding sowie im Transaktionsmonitoring, die mit der operativen Umsetzung der Prüfpflichten betraut sind.

Referent

Matthias Heining ist Senior Manager im Bereich Risk & Regulatory bei PwC Deutschland in Frankfurt am Main. Er verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen AML-Compliance, Fraud-Prävention und Corporate Governance sowie in der Durchführung forensischer Untersuchungen. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere Projekte bei Finanzdienstleistern und Industrieunternehmen.

Einordnung und Termin

Die Mittelherkunftsprüfung entwickelt sich im Zuge der europäischen Harmonisierung zu einer zentralen Komponente der Geldwäscheprävention. Unternehmen sind gefordert, ihre Prozesse kontinuierlich anzupassen und sowohl regulatorische als auch technologische Entwicklungen zu berücksichtigen.

Das Seminar findet am 23. September 2026 als Online-Veranstaltung statt.

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