Geldwäscheprävention und Auslagerungsmanagement müssen ineinandergreifen
Die Auslagerung von Aufgaben im Bereich der Geldwäscheprävention berührt mehrere regulatorische Regelwerke. Neben dem Geldwäschegesetz (GwG) und den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin sind insbesondere die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die EBA-Leitlinien und die einschlägigen Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) zu berücksichtigen.
Hinzu kommen europäische Regelungen wie die EU-AML-Verordnung und, soweit einschlägig, der Digital Operational Resilience Act (DORA).
Für Finanzinstitute ergeben sich daraus besondere Anforderungen an die Abstimmung zwischen Geldwäschebeauftragten, zentralem Auslagerungsmanagement und weiteren Kontrollfunktionen. Die Verantwortung für geldwäscherechtliche Pflichten lässt sich nicht allein durch die Übertragung operativer Aufgaben auf externe Dienstleister verlagern.
Die Auslagerung geldwäscherelevanter Funktionen erfordert deshalb klar definierte Zuständigkeiten, angemessene Kontrollmechanismen und eine nachvollziehbare Dokumentation der getroffenen Entscheidungen.
Risikobewertung, Dienstleistersteuerung und Anzeigepflichten
Ein wesentlicher Aspekt ist die Berücksichtigung von Geldwäscherisiken bei der Wesentlichkeitsbetrachtung von Auslagerungen. Dabei müssen Institute beurteilen, welche Auswirkungen die Übertragung einzelner Funktionen oder Prozesse auf ihre Risikosituation und die Wirksamkeit interner Sicherungsmaßnahmen haben kann.
Auch die Geldwäsche-Risikoanalyse muss relevante Auslagerungssachverhalte angemessen berücksichtigen. Dies betrifft beispielsweise die Übertragung von Sorgfaltspflichten, die Einbindung externer Dienstleister in die Kundenidentifizierung oder die Auslagerung von Überwachungsprozessen.
Mit den europäischen AML-Vorgaben rücken zudem die Auswahl, Steuerung und laufende Kontrolle von Dienstleistern stärker in den Fokus. Institute müssen sicherstellen, dass ausgelagerte Tätigkeiten mit den geltenden regulatorischen Anforderungen vereinbar sind und die erforderlichen Kontroll- und Informationsmöglichkeiten bestehen.
Weitere Herausforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Anzeigepflichten sowie aus der Abgrenzung unterschiedlicher Auslagerungs- und Übertragungskonstellationen. Fehler bei der aufsichtsrechtlichen Einordnung oder unzureichend dokumentierte Kontrollprozesse können zu Feststellungen im Rahmen interner und externer Prüfungen führen.
Online-Seminar behandelt regulatorische Anforderungen und Prüfungspraxis
Die Akademie Heidelberg greift diese Fragestellungen am 4. Dezember 2026 im Online-Seminar „Auslagerung geldwäscherelevanter Funktionen und Aufgaben“ auf.
Im Mittelpunkt stehen die aufsichtsrechtlichen Grundlagen, ihre praktische Umsetzung im Risikomanagement sowie typische Problemstellungen aus der Prüfungspraxis.
Zu den fachlichen Inhalten gehören:
– Auslagerung der Geldwäschebeauftragtenfunktion und weiterer geldwäscherelevanter Aufgaben
– Übertragung interner Sicherungsmaßnahmen und allgemeiner Sorgfaltspflichten auf Dritte
– Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen mit Geldwäscherelevanz
– Berücksichtigung von Geldwäscherisiken bei der Wesentlichkeitsbetrachtung von Auslagerungen
– Integration ausgelagerter Prozesse in die Geldwäsche-Risikoanalyse
– Aufsichtsrechtliche Anzeigepflichten und formale Anforderungen
– Relevante Vorgaben aus GwG, BaFin-AuAs, MaRisk, EBA-Leitlinien, KWG, AML-Verordnung und DORA
– Typische Prüfungsfeststellungen und Anforderungen an eine sachgerechte Umsetzung
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Schnittstellen zwischen Auslagerungsmanagement und Geldwäscheprävention. Dabei werden auch die Änderungen durch die AML-Verordnung sowie deren Auswirkungen auf die institutsinterne Governance und die Kontrolle externer Dienstleister behandelt.
Relevanz für Geldwäschebeauftragte, Compliance und interne Revision
Die regulatorischen und organisatorischen Fragestellungen betreffen insbesondere Geldwäschebeauftragte, Verantwortliche der Zentralen Stelle, Auslagerungsbeauftragte sowie Mitarbeitende des zentralen Auslagerungsmanagements.
Darüber hinaus sind die Themen für Fachkräfte aus Compliance, interner Revision, Regulatorik und Grundsatzabteilungen sowie für Vorstände und Vorstandsstäbe relevant. Auch auslagernde Organisationseinheiten und externe Auslagerungsunternehmen müssen die jeweiligen Anforderungen an die Zusammenarbeit und Kontrollprozesse berücksichtigen.
Referent des Seminars ist Dr. Stephan A. Vitzthum, Partner im Bereich Assurance Financial Services bei EY in München. Er leitet dort seit 2019 das AML-Cluster und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Prüfung und prüfungsnahen Beratung zur Geldwäscheprävention, Terrorismusfinanzierung, MaRisk-Compliance und Auslagerung. Zuvor war er unter anderem im Bereich Regulatory Services sowie als Chief Compliance Officer tätig.
Das Online-Seminar „Auslagerung geldwäscherelevanter Funktionen und Aufgaben“ findet am 4. Dezember 2026 von 9:00 bis 16:00 Uhr statt.
