Regulatorische Anforderungen an die Compliance-Risikoanalyse
Die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten (MaComp) bilden einen wichtigen regulatorischen Rahmen für die Compliance-Organisation im Wertpapiergeschäft.
Die Compliance-Risikoanalyse nach MaComp BT 1.2.1.1 ist dabei von anderen Risikobetrachtungen abzugrenzen. Hierzu zählen insbesondere die Risikoinventur nach MaRisk AT 2.2, die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz (GwG) sowie weitere Risikoanalysen innerhalb des Instituts.
Diese unterschiedlichen Instrumente verfolgen jeweils eigene regulatorische Zwecke. Für Unternehmen ist deshalb entscheidend, Zuständigkeiten, Bewertungsmaßstäbe und Dokumentationsanforderungen klar zu definieren. Auch die Granularität der erfassten Risiken spielt eine Rolle: Die Entscheidung zwischen breit gefassten Risikokategorien und eng definierten Einzelrisiken beeinflusst die spätere Überwachungsplanung.
Von der Risikobewertung zur wirksamen Überwachungsplanung
Eine zentrale Herausforderung besteht darin, die Ergebnisse der Compliance-Risikoanalyse in konkrete Überwachungshandlungen zu übersetzen.
Dafür müssen das inhärente Risiko, das bestehende Kontrollumfeld und das verbleibende Residualrisiko nachvollziehbar bewertet werden. Neben regulatorischen Anforderungen sind auch Erkenntnisse aus Beschwerden, externen Prüfungen, der Internen Revision und eigenen Compliance-Überwachungshandlungen zu berücksichtigen.
Besondere Bedeutung hat die Verbindung zwischen Risikobewertung und Überwachungsplan. Veränderte Risikoeinschätzungen können Anpassungen der Prüfungsintervalle, zusätzliche Überwachungshandlungen oder eine Neugewichtung bestehender Prüfungsschwerpunkte erforderlich machen.
Auch unterjährige Änderungen müssen angemessen berücksichtigt werden. Eine ausschließlich jährliche Aktualisierung der Risikoanalyse kann dazu führen, dass neue Erkenntnisse erst verspätet in die Überwachungsplanung einfließen.
Feststellungsmanagement als Bestandteil des Risikokreislaufs
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückkopplung von Überwachungsergebnissen in die Risikobewertung. Feststellungen aus Prüfungen und Compliance-Kontrollen liefern wichtige Informationen über die Wirksamkeit bestehender Maßnahmen.
Dabei ist zwischen offenen und geschlossenen Feststellungen zu unterscheiden. Während offene Feststellungen auf weiterhin bestehende Schwachstellen hinweisen können, ist bei abgeschlossenen Maßnahmen zu beurteilen, ob und in welchem Umfang sich die Risikosituation tatsächlich verändert hat.
Eine methodisch konsistente Compliance-Risikoanalyse berücksichtigt deshalb den gesamten Steuerungskreislauf: von der Risikoidentifikation und Bewertung über die Überwachungsplanung und Prüfung bis zum Feststellungsmanagement und zur erneuten Risikobewertung.
Das Seminar behandelt unter anderem folgende fachliche Fragestellungen:
– Abgrenzung der MaComp-Risikoanalyse zu anderen regulatorischen Risikoanalysen
– Strukturierung, Granularität und Dokumentation von Compliance-Risiken
– Bewertung inhärenter Risiken, des Kontrollumfelds und der Residualrisiken
– Ableitung und Anpassung risikobasierter Überwachungspläne
– Berücksichtigung von Prüfungsfeststellungen und Beschwerden
– Verknüpfung von Risiken, Kontrollen und Feststellungen sowie Möglichkeiten der Prozessautomatisierung
Fachliche Anforderungen an Compliance-Funktionen und Interne Revision
Die behandelten Fragestellungen betreffen insbesondere WpHG- und MaComp-Compliance-Beauftragte, Mitarbeitende der Compliance-Funktion sowie Fachkräfte aus Compliance Assurance, Monitoring und Testing.
Auch für die Interne Revision, Prüfungsverantwortliche und Führungskräfte mit Verantwortung für Risikoanalysen und Überwachungsplanung ist die methodische Verbindung zwischen Risikobewertung, Kontrollumfeld und Überwachung relevant.
Referentin des Seminars ist Tessa Ventzke. Sie verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Bankwesen und in der Compliance, sowohl bei etablierten Banken als auch bei Fintechs. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen in Compliance Assurance, Monitoring und Testing sowie in der Begleitung externer Prüfungen.
Das Online-Seminar „Compliance-Risikoanalyse nach MaComp – Vom Risiko zum Überwachungsplan“ findet am 4. März 2027 von 9:00 bis 13:30 Uhr statt.
