Europäische Geldwäschereform verändert die Compliance-Anforderungen
Mit der Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens zur Geldwäschebekämpfung sollen regulatorische Anforderungen stärker harmonisiert und die Wirksamkeit der Geldwäscheprävention verbessert werden. Finanzinstitute müssen sich mit den Auswirkungen auf ihre internen Sicherungsmaßnahmen, Risikoanalysen, Kundensorgfaltspflichten und Überwachungsprozesse auseinandersetzen.
Neben den regulatorischen Veränderungen gewinnen neue Erscheinungsformen der Finanzkriminalität an Bedeutung. Digitale Geschäftsmodelle, Kryptowährungen, komplexe Eigentümerstrukturen und internationale Finanztransaktionen erfordern eine differenzierte Bewertung möglicher Geldwäsche- und Betrugsrisiken.
Für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche ergibt sich daraus die Aufgabe, gesetzliche Anforderungen in angemessene organisatorische Maßnahmen zu übersetzen und bestehende Präventionssysteme regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Risikomanagement, Betrugsprävention und Sanktions-Compliance im Fokus
Ein wirksames Anti-Financial-Crime-Management umfasst inzwischen deutlich mehr als die Erfüllung einzelner geldwäscherechtlicher Pflichten. Unternehmen müssen unterschiedliche Risikobereiche miteinander verknüpfen und zugleich klare Verantwortlichkeiten, Kontrollmechanismen und Berichtswege etablieren.
Besondere Herausforderungen ergeben sich beim Transaktionsmonitoring, bei der Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter sowie bei der Bearbeitung und Meldung verdächtiger Sachverhalte. Auch die Einhaltung von Finanzsanktionen und Embargos erfordert geeignete Prüfprozesse und eine kontinuierliche Anpassung an rechtliche Entwicklungen.
Hinzu kommen Anforderungen an die Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen gemäß § 25h Kreditwesengesetz (KWG), die Betrugsprävention sowie den Umgang mit internen Untersuchungen und Hinweisgebersystemen. Fehlerhafte oder unzureichend dokumentierte Prozesse können aufsichtsrechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken nach sich ziehen.
Zertifizierter Anti-Financial Crime Officer: Fachliche Inhalte des Praxislehrgangs
Vor diesem Hintergrund führt die Akademie Heidelberg im November 2026 den fünftägigen Online-Praxislehrgang „Anti-Financial Crime Officer“ durch. Die Weiterbildung behandelt regulatorische Grundlagen und aktuelle Fragestellungen der Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie deren praktische Umsetzung in Finanzinstituten.
Zu den fachlichen Schwerpunkten gehören:
– Geldwäscheprävention, Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen
– Kundensorgfaltspflichten (KYC), Kundenonboarding und Transparenzregister
– Verdachtsmeldewesen, Transaktionsmonitoring und Betrugsprävention
– Finanzsanktionen, Embargos und Terrorismusfinanzierung
– Interne Untersuchungen, Hinweisgebersysteme und Korruptionsprävention
– Europäische AML-Regulierung, Kryptowährungen und Blockchain
– Neue Risikofelder sowie Digitalisierung von Anti-Financial-Crime-Prozessen
Branchenspezifische Vertiefungen befassen sich mit den Anforderungen an Banken und Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen. Ergänzend werden die Perspektiven von Strafverfolgungsbehörden und Wirtschaftsprüfern berücksichtigt.
Der Lehrgang verbindet damit rechtliche, organisatorische und operative Aspekte der Prävention von Finanzkriminalität.
Weiterbildung für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche
Der zertifizierte Praxislehrgang richtet sich insbesondere an Geldwäschebeauftragte, Betrugsbeauftragte, Mitarbeitende aus Anti-Financial-Crime-Einheiten sowie Fach- und Führungskräfte aus Compliance, Risikomanagement und internen Kontrollfunktionen. Auch Beschäftigte aus der Internen Revision und angrenzenden Bereichen der Finanzwirtschaft befassen sich mit den behandelten Fragestellungen.
Die fachliche Leitung übernimmt Knut C. Reiser, Senior Anti-Financial Crime Expert bei der Compliance Consulting GmbH. Er verfügt über mehr als 16 Jahre Erfahrung in unterschiedlichen Compliance-Funktionen und war unter anderem Chief Compliance Officer der Mercedes-Benz Bank AG. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen Geldwäscheprävention, Terrorismusfinanzierung, Betrugsbekämpfung sowie Finanzsanktionen und Embargos.
Die akademische Begleitung erfolgt durch Prof. Dr. Hans-Peter Burghof von der Universität Hohenheim.
Hochschulzertifizierung und Termine im November 2026
Der Online-Lehrgang findet vom 10. bis 12. November sowie am 18. und 19. November 2026 statt. Am 20. November 2026 ist eine Online-Abschlussprüfung vorgesehen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Teilnehmende das Abschlusszertifikat „Zertifizierte*r Anti-Financial Crime Officer“, zertifiziert durch die Hohenheim Management School (HMS) mit sechs ECTS-Punkten. Der Lehrgang ist zudem mit 33 CPD-Punkten für die ACAMS-Rezertifizierung akkreditiert.
