Viele Selbstständige waren vor ihrer Selbstständigkeit als Arbeitnehmer tätig und haben dementsprechend Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Dennoch erhalten viele später keine Rente, weil sie die erforderliche Mindestversicherungszeit von fünf Jahren (–Wartefrist–) nicht erreichen. Wer sich über weitere Beitragszahlungen die Mindestversicherungszeit sichert, verbessert seine Altersvorsorge bei geringem Zeit- und Geldeinsatz erheblich.
Wir erläutern, wie Sie zunächst eine Kontenklärung durchführen, um Ihre Rentenansprüche festzustellen, und wie Sie anschließend vorgehen, um die für Rentenzahlungen notwendige fünfjährige Mindestversicherungszeit zu erreichen. Jeder Selbstständige über 50 sollte genau wissen, ob er dank der Beitragsleistungen aus seiner früheren Existenz als Arbeitnehmer eine staatliche Rente bekommen wird – und wie viele –Beitragsmonate– ihm dafür fehlen. Denn mit etwas Geschick kann man sich fehlende Beitragsmonate sichern und bekommt dann später einen Zuschuss zur Altersvorsorge, statt die Einzahlungen von damals einfach zu verlieren!
Das sollten Sie nicht auf die lange Bank schieben: Denn wer weiß schon, wann die Mindestversicherungszeit erhöht wird, um die Zahl der Rentenberechtigten zu senken und so die Beitragssätze zu stabilisieren?
Mehr dazu weiß Hartmut Fischer:
Altersvorsorge für Selbstständige: So sichern Sie Ihren Mindestanspruch für die gesetzliche Rente! – http://www.akademie.de/wissen/gesetzliche-rente-selbststaendige-mindestversicherungszeit
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