Arrest zu Gunsten eines Geschädigten der Akura Kapital Management AG

Der Geschädigte hatte eine Anlage in Form einer atypisch stillen Beteiligung an der Akura abgeschlossen sowie Genussrechte der Akura II erworben. Nach Ansicht des Gerichts hat der Anleger einen Arrestanspruch aus unerlaubter Handlung glaubhaft gemacht.

Anlegern wurde angeboten sich als atypisch stiller Beteiligter an den Firmen Akura I bis IV zu beteiligen oder Genussrechte dieser Firmen zu erwerben. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen zwei Verantwortliche der Akura-Gruppe wegen des Verdachtes des gemeinschaftlichen Betruges in besonders schweren Fällen. Über das Vermögen der Firmen Akura I bis IV ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Geschädigte müssen aber unabhängig von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft selbst zivilrechtlich aktiv werden, um das von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Nach Information der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, die Geschädigte Anleger der Akura-Gruppe vertritt, könne nun aufgrund des Arrestes Pfändungen in Vermögenswerte des Verantwortlichen bewirkt werden, um eine Rückzahlung des Kapitals zu erreichen.