Die meisten Neuwagen in Deutschland werden heutzutage nicht mehr bar bezahlt, sondern finanziert: Der Kunde nimmt für den Autokauf einen Ratenkredit auf. Allerdings kann der stolze Besitzer der neuen Karosse bei der monatlichen Bedienung des Kredits schnell Probleme bekommen, wenn er arbeitslos wird oder längerfristig erkrankt. Doch nicht immer muss der Vertrag gekündigt und das Auto von der Bank verkauft werden. Ratsam ist es allerdings, schnell mit dem finanzierenden Institut in Verbindung zu treten. Dann lassen sich zumeist individuelle Lösungen finden. So können zum Beispiel Raten gestundet oder reduziert werden. Auch wenn sich dadurch die Vertragslaufzeit verlängert.
Kreditschutzbrief zur Sicherheit
Um die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit gering zu halten, bieten die Herstellerbanken aber auch einen Ratenschutz per Versicherung an. Von Europas größter Autobank, der Volkswagen Bank, gibt es beispielsweise den Kreditschutzbrief. Mehr Informationen: http://www.volkswagenbank.de/
Raten werden bezahlt
Er übernimmt die monatlichen Raten, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird. Das gilt für die Dauer von bis zu zwölf Monaten. Der Kreditschutzbrief springt dann ein, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet arbeitslos wurde, ihm also betriebsbedingt gekündigt wurde oder die Firma zahlungsunfähig ist. Die Absicherung gilt außerdem bei Krankheit oder krankheitsbedingter Umschulung nach der sechsten Woche bis zur Genesung. Die Police wird direkt beim Händler mit der Fahrzeugfinanzierung oder dem Leasingvertrag abgeschlossen.