Berufsanfänger sind durch die gesetzliche Rentenversicherung bereits ab dem ersten Arbeitstag umfassend abgesichert. Das Leistungspaket für die jungen Versicherten umfasst Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Rehabilitation. Dies teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.
Wenn Berufsanfänger beispielsweise nach einem Arbeitsunfall nicht mehr voll erwerbsfähig sind, erhalten sie eine Rente, die echte Lohnersatzfunktion hat. Dies gilt ebenfalls für Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Im Todesfall sind auch Familienangehörige geschützt.
Um den Versicherten den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, bieten die Rentenversicherer Hilfe in Form von medizinischer oder beruflicher Rehabilitation an. Hier gilt der Grundsatz der gesetzlichen Rentenversicherung: „Reha vor Rente“.
Der Schutz der Berufsanfänger gilt von Anfang an und nicht erst nach fünf Beitragsjahren, wie es oftmals behauptet wird. Mehr Informationen erhalten Interessierte am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 oder auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover .de.
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Autor: Marvin Wolff
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