„Nur ein Vermittlungsverfahren hätte die Chance geboten, erneut und nachdrücklich auf eine ausreichende, dauerhafte und stabile Krankenhausfinanzierung hinzuwirken“, bewertete Rainer Greunke, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG), das soeben beendete Verfahren zur Einführung des Psych.- Entgeltgesetzes. An das Gesetz zur Entgeltregelung für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser sind die neuen Finanzierungsregelungen für Akutkrankenhäuser angedockt worden. Darin enthalten ist zwar u. a. eine Soforthilfe zur Teilfinanzierung von Tarifkosten für 2012, doch diese sei lediglich als „Beruhigungspille“ für die Krankenhäuser zu erachten, insbesondere für Kliniken, die um ihre Existenz kämpften. „“Teilfinanzierung der Tarifkosten“ heißt, dass nur 50 % der Tariferhöhung 2012 von den Krankenkassen bezahlt werden. Das Gesetz bietet keine Lösung für das Problem der anderen 50 % an. Damit drohen weiterer Personalabbau und eine weitere Leistungsverdichtung in den Krankenhäusern“, so Greunke.
Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrates zahlreiche Änderungsvorschläge unterbreitet, die der Problemlage der Kliniken deutlich stärker Rechnung getragen hätten. Zuletzt allerdings hatte Bundesgesundheitsminister Bahr gedroht, das Gesetz zurückzuziehen, sollte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen. Damit wäre auch die Soforthilfe für Krankenhäuser gestrichen worden. So ist das Gesetz, das in wesentlichen Teilen zum 1. August 2012 in Kraft tritt, vom Bundesrat soeben gebilligt worden, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die Krankenhäuser leiden seit Jahren unter einer Finanzierungslücke, herrührend aus der gesetzlichen Begrenzung ihrer Einnahmen: Während die Ausgaben aufgrund der Preissteigerungen für Waren und Dienstleistungen, insbesondere für den Bezug von Medizinprodukten und Energie sowie für Personalkostensteigerungen in Folge von Tarifabschlüssen unvermeidbar um etwa 4 Prozent steigen, sind die Einnahmesteigerungen bei der Vergütung ihrer Behandlungsleistungen 2012 auf 1,48 Prozent beschränkt.
Bereits im Frühjahr hatte die HKG im Zuge ihrer Kampagne „Für Faire Finanzierung 2012“ auf diesen Missstand hingewiesen. In einem Appell an Gesundheitsminister Bahr, bestärkt durch die Unterschriften von gut 20.000 Patienten und Bürgern, hatte die HKG eine umfassende, stabile und verlässliche Finanzierung der Krankenhäuser gefordert und dafür breite Unterstützung aus der hessischen Landes- und Kommunalpolitik erhalten.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen, in dem über 170 Akutkrankenhäuser des Landes mit zusammen rd. 35.000 Krankenhausbetten und einer Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengeschlossen sind. Die HKG ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung.