Die große Koalition hatte die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers stark beschnitten. Ab 2007 wurden Steuervorteile nur noch gewährt, wenn das heimische Büro den Mittelpunkt der Arbeit bildete. Die höchsten Richter beurteilten diese Regelung nun als verfassungswidrig. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, muss das häusliche Arbeitszimmer auch absetzbar sein, wenn es nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Das betrifft vor allem Lehrer, die in der Schule keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung haben und sowohl Unterrichtsvorbereitungen als auch Korrekturarbeiten am heimischen Schreibtisch vornehmen. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung finden.
Arbeitnehmer könnten schon in den kommenden Wochen und Monaten von dem Urteil profitieren. Aufgrund des offenen Verfahrens gelten die Steuerbescheide hinsichtlich des häuslichen Arbeitszimmers vorläufig. Wurden bei der Steuererklärung an dieser Stelle Kosten geltend gemacht, wird die Steuer neu berechnet und vom Finanzamt nachträglich ausbezahlt. Wer für 2009 noch keine Steuererklärung abgegeben hat, kann das häusliche Arbeitszimmer darin noch geltend machen. Es können bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hofft nun auf eine schnelle Umsetzung des Urteils und fordert von der Politik, Steuergesetze künftig vorab besser auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. „Es sollte zu denken geben, dass viele Neuregelungen vor dem Bundesverfassungsgericht landen“, so Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern .V. „Das war nicht nur beim Arbeitszimmer, sondern auch bei der Pendlerpauschale der Fall und zeigt sich aktuell zum Beispiel auch beim besonderen Kirchgeld. Diese Verfahren belasten die Gerichte und kosten nicht zuletzt viele Steuergelder.“
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