Der MiFID-Recorder als mobile Lösung für MiFID II konformes Taping

Nach MiFID II wird zur generellen Erhöhung der Sicherheit und zur Schaffung von mehr Transparenz auf dem Finanzmarkt das Aufzeichnen von Telefongesprächen zur Pflicht.
Da flexible Einzellösungen aufgrund des Aufwandes kaum realisierbar sind, stellt dies für alle Betroffenen eine große Herausforderung dar.
Die Firma C4 Systems GmbH aus München hat ein Produkt kreiert, welches nun Abhilfe schaffen soll.
Der MiFID-Recorder stellt eine kostengünstige und sichere Taping Lösung im Sinne der MiFID II Vorschriften dar.

Die Taping Lösung benötigt keine gesonderte Infrastruktur in Form einer Hardware oder erweiterten Telefonanlage. Der Nutzer bleibt mobil und unabhängig, da der MiFID-Recorder virtuell in Form einer Telefonnummer funktioniert und freigeschalteten Endgeräten für Aufzeichnungen jederzeit und von überall zur Verfügung steht, ohne dabei abhängig von Netzbetreibern oder Mobilfunkanbietern zu sein.

Der MiFID-Recorder stellt eine revisionssichere Lösung für Banken und andere Betroffene aus der Finanzwelt dar. Die den Dienst manifestierenden Verträge werden in Form von auf die Finanzbranche zugeschnittenen Auslagerungsverträgen gestaltet.
Die TÜV zertifizierte Hardware Infrastruktur des MiFID-Recorders wird in einem zentralen Rechenzentrum gemanagt und vierfach redundant innerhalb der ersten Speicherinstanz abgesichert. Zusätzliche Georedundanz erhöht den Sicherheitsfaktor. Sie gewährleistet die gesetzeskonforme Datenspeicherung von mindestens 5 Jahren und ermöglicht einen schnellen Zugriff auf Aufzeichnungen.
Dem Nutzer steht somit ein hoch modernes und gleichzeitig sicheres System zur Verfügung.

Die dynamische Skalierung aller Komponenten führt dazu, dass es weder Engpässe die Anzahl gleichzeitig aktiver Verbindungen zum Dienst betreffend, noch bezüglich des erforderlichen Speicherplatzes gibt.

Geringe Einrichtungsgebühren und Betriebskosten, die sich nach dem tatsächlichen Nutzungsverhalten bemessen, machen den MiFID-Recorder zu einer günstigen Lösung für alle, die ab Anfang Januar 2018 den Änderungen durch MiFID II vollumfänglich gerecht werden müssen.

Interessenten ist es möglich einen Testzugang anzufordern.