Deutsch-luxemburgische Einigung in Steuerfragen von Grenzgängern

Am 26. Mai 2011 unterzeichneten der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden und sein deutschen Amtskollegen Wolfgang Schäuble eine Verständigungsvereinbarung zur Steuerproblematik bei Grenzpendlern.
Kern dieser Vereinbarung ist die sog. ?Bagatellregelung?. Diese besagt, dass wer bis zu 19 Tage außerhalb Luxemburgs arbeitet, diesen Lohnanteil nicht in Deutschland versteuern muss.
Wird diese 19-Tage-Grenze überschritten werden allerdings Steuern fällig, und zwar auch rückwirkend für die ersten Tage.
Nicht behandelt wurden Fragen nach der Besteuerung von Abfindungen sowie Freistellungstagen.
In diesen Bereichen beanspruchen sowohl Deutschland als auch Luxemburg das Besteuerungsrecht, da es gerade hier um erhebliche Steuerbeträge geht.
Einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema und den Folgen für Grenzgänger finden Sie hier: http://www.wfeb.de/newsarchiv/?newsId=178
Zusätzlich hat der WFEB eine Einordnung in den europäischen Kontext bereitgestellt: http://www.wfeb.de/downloads/Verstaendigungsvereinbarung_Lux_D.pdf

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