Wenn ein Pferd sich in den Straßenverkehr verirrt, sind hohe Sachschäden keine Seltenheit. Der Pferdehalter muss für die entstandenen Schäden haften, egal ob er nun an dem Schadensereignis beteiligt war oder nicht. Bei einem solchen Schadensereignis wickelt die Uelzener Pferdehaftpflicht die Schadensersatzansprüche der Geschädigten ab.
Ein kurioser Zwischenfall vom 17. Februar dieses Jahres macht deutlich, dass man als Pferdehalter immer mit einem Schaden rechnen muss. Für solche Fälle bietet die Pferdehaftpflicht der Uelzener ausreichend Schutz.
Auf der Autobahn A 8 transportierte ein 60-jähriger Autofahrer ordnungsgemäß sein Pferd in einem Anhänger. Während der Fahrt ist das Tier über die Ladebordwand aus dem Anhänger gesprungen. Ein dahinter befindlicher Autofahrer konnte gerade noch ausweichen und lenkte sein Gefährt in den Graben. Dabei blieben er und das Pferd unverletzt. Durch einen weiteren Autofahrer wurde das Pferd eingefangen. Der Halter des Pferdes bemerkte den Vorfall bei der Ankunft zu Hause, weil sein Tier im Anhänger fehlte.
Die Höhe des Schadens wurde von der Polizei abschließend noch nicht beziffert. Nach der Rechtsprechung wird wohl der Pferdehalter den Schaden am verunfallten Pkw übernehmen müssen. In diesem Fall ist der Schutz der Uelzener Pferdehaftpflicht nicht zu unterschätzen. Ohne den Versicherungsschutz muss der Pferdehalter den Schaden komplett selber tragen.
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