Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt den Pferdehalter vor Schadensersatzforderungen

Anfang August machte ein Horrorunfall bundesweit die Schlagzeilen. Ein Autofahrer wurde in seinem Fahrzeug nach der Kollision mit einem Pferd getötet, als der durch den Aufprall abgetrennte Pferdekopf in den Innenraum des PKW schleuderte und den Fahrer tödlich verletzte. Der Unfall ereignete sich nachts auf der Autobahn A6 im Raum Ansbach. Im Fahrzeug befanden sich außerdem die Familie des Getöteten, seine Ehefrau und beide Töchter. Sie erlitten leichte Verletzungen und einen schweren Schock.

Informationen zur Pferdehaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html

Den Ermittlungen der Polizei nach sind die Pferde von einer in der Nähe befindlichen Koppel ausgebrochen. Bereits vor dem tödlichen Zusammenstoß wurde das andere Pferd von einem Lastwagen erfasst, der Fahrer blieb unverletzt. Was geblieben ist, sind zwei tote Pferde, ein getöteter Familienvater und ein hoher Sachschaden. Auf den Pferdehalter kommen nun eine Menge Schadensersatzforderungen zu.

Die Pferdehaftpflicht schützt den Pferdehalter im Schadensfall vor Schadensersatzforderungen. Außerdem prüft sie die Rechtmäßigkeit des Schadensersatzanspruches und wehrt, diese, wenn sie unberechtigt sind, notfalls auch vor Gericht ab. Im Wesentlichen werden durch die Pferdehaftpflicht drei Schadensarten abgedeckt. Der Personenschaden, der Sachschaden und der Vermögensschaden.

Bei diesem Unfall sind alle drei Bereiche der Pferdehaftpflicht berührt. Die Familie im betroffenen Auto hat ein Todesopfer zu beklagen und muss außer den körperlichen Verletzungen nun auch noch mit den psychologischen Folgen fertig werden. Gerade für die Kinder wird dieses nicht ohne Folgen bleiben. Hier ist ein hoher finanzieller Aufwand für die Heilbehandlung zu erwarten.

Hoher Sachschaden ist an den beteiligten Fahrzeugen entstanden. Hier muss von einer fünfstelligen Schadenssumme ausgegangen werden. Außerdem hat nun der Straßenbaulastträger Kosten zu schultern, da bei einem solchen Unfall in der Regel Fahrbahndecken, Leitplanken und Grünflächen an der Autobahn in Mitleidenschaft gezogen werden.

Der LKW-Fahrer ist zwar nicht verletzt, aber das Fahrzeug beschädigt und ein Frachtauftrag kann nicht durchgeführt werden. Für den Spediteur bedeutet das einen finanziellen Verlust, hier spricht man vom Vermögensschaden. Insgesamt betrachtet wird dieser Unfall zu einer kostspieligen Angelegenheit für den Pferdehalter, die für ihn ohne die Pferdehaftpflicht das wirtschaftliche Aus bedeuten wird.

Bildquelle: Templermeister, www.pixelio.de