Doppelte Haushaltführung – Kosten von der Steuer absetzen

Heutzutage werden viele Anforderungen an Arbeitnehmer gestellt. In Rostock leben und in Berlin arbeiten. Dabei steht der Erhalt der Arbeit im Fokus und das Finanzamt belohnt die doppelte Haushaltsführung durch die Berücksichtigung der Kosten als Werbungskosten. Doch worauf muss man in der Steuererklärung achten und wird auch jede Zweitwohnung vom Fiskus akzeptiert?
Die Finanzämter berücksichtigen eine doppelte Haushaltsführung, sofern eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort erforderlich ist. Und nicht nur die Kosten der Zweitwohnung, auch Fahrt- und Umzugskosten, sowie Verpflegungsmehraufwendungen werden positiv berücksichtigt und mindern in der Steuererklärung die Einnahmen, vgl. § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes.

Welche beruflichen Gründe bedarf es

Grundsätzlich muss eine doppelte Haushaltführung für den Erhalt des Berufes notwendig sein. Die Gründe können sein: der Wechsel des Arbeitsplatzes- oder Ortes, oder auch die Aufnahme einer Tätigkeit, die nicht in mittelbarer Umgebung liegt. Auch umgekehrt, wenn Sie Ihren Haupthausstandort verlegen und eigens für die Ausübung des Berufes einen zweiten Haushalt begründen.

Was versteht der Fiskus unter einem eigenen Haustand

Ein eigener Haustand ist eine Ihnen gehörende, selbst genutzte Eigentumswohnung oder Mietwohnung, die Sie vertraglich angemietet haben und selbst nutzen und den Haushalt in eigenem Ermessen führen.
Wichtig: Ein Zimmer in der elterlichen Wohnung, oder auch ein Wohnwagen werden nicht als Haushalt gewertet. Sollten Sie jedoch eine abschließbare Einliegerwohnung im Haus der Eltern bewohnen, ist dies ein zu berücksichtigender „Haushalt“. Jedoch sollte Sie eine Mietzahlung an die Eltern nachweisen können.
Tipp: Eine doppelte Haushaltsführung produziert neben den Mietkosten auch Nebenkosten. Sie können beim örtlichen Finanzamt einen Freibetrag beantragen und so die Vorteile des so genannten Lohnsteuerermäßigungsverfahrens nutzen. Zu diesem und vielen anderen Themen Rund um das Thema Steuern finden Sie viele Tipps und Tricks im Internet, wie zum Beispiel auf steuerberaterscout.de, wo Sie darüber hinaus auch sofortigen Kontakt zu einemSteuerberater in Wohnortnähe erhalten.

Was versteht das Finanzamt unter dem Lebensmittelpunkt

Wie der Begriff schon besagt, sollte sich das Leben zu mindest zu einem gewissen Teil dort abspielen. Man spricht hier vom so genannten Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses. Bei Ehepartnern spricht man von mindestens, wenn der Partner die Wohnung mindestens sechs Mal pro Jahr aufsucht, bei Singles mindestens zweimal. Sollte es weniger sein, so kann man gegenüber dem Finanzamt mit Vereinszugehörigkeit, dem Wohnort der Eltern oder Freunde argumentieren.

Absetzbare Kosten der Zweitwohnung

Bis zu einem Betrag von monatlich 1.000,00 Euro können Sie die Kosten der Unterkunft und der entsprechenden Nebenkosten geltend machen inklusive der Fahrtkosten, Mehraufwendungen für die Verpflegung, zumindest in den ersten drei Monaten und etwaig anfallende Umzugskosten.
Als Zeitwohnung verstehen sich eine selbst genutzte Eigentumswohnung, eine Mietwohnung, ein Hotelzimmer oder Räume in einer Wohngemeinschaft.
Tipp: Die Kosten für Besichtigungen der verschiedenen Objekte sollten Sie bei der Angabe der Werbungskosten nicht vergessen.
Für die Steuererklärung 2013 sind Kosten einer Zweitwohnung absetzbar, sofern sie unter der ortsüblichen Durchschnittsmiete einer beispielhaften 60-Quadratmeter-Wohnung liegen, unabhängig von Größe oder Raumanzahl.
Sämtliche, in Verbindung mit der Zweitwohnung stehende Kosten sind steuerlich relevant absetzbar: Mietzins, Betriebs- und Heizkosten, Fahrtkosten, Kosten für Reinigung der Wohnung, Maklergebühren und selbst Kosten für einen KFZ-Stellplatz.
Auch Einrichtungsgegenstände können als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung angesetzt werden, sofern sie im Rahmen liegen. Liegen die Anschaffungskosten unter € 410,00 ohne Umsatzsteuer, so können sie sofort in Abzug gebracht werden.
Resümee: Es ist in der heutigen Zeit nicht selten, dass viele hundert Kilometer zwischen dem Lebensmittelpunkt und der Arbeitsstätte liegen. Die Kosten für die Zweitwohnung berücksichtigt der Fiskus als Werbungskosten bis zu einem Betrag von monatlich 1.000,00 Euro. Um Klarheit und Nachhaltigkeit aus steuerlicher Sicht zu bekommen macht es Sinn im Falle der doppelten Haushaltsführung einen Steuerberater hinzuzuziehen.