EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / ATRIUM ZAHLT 2008 10,75%
WANDELANLEIHE ZURÜCK

——————————————————————————–
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————–

24.01.2011

ATRIUM ZAHLT 2008 10,75% WANDELANLEIHE ZURÜCK

Jersey, 24 January 2011; Atrium European Real Estate Limited
(„Atrium“ oder die „Gesellschaft“) (VSE/Euronext: ATRS) gibt
bekannt, dass sie die gesamte aushaftende 2008 Anleihe zum Nennwert
von EUR 20 Mio zzgl. Zinsen zurückzahlen wird. Atrium bewertet den
Rückkauf als wertsteigernd und meint, dass damit dem Wohl ihrer
Aktionäre am besten gedient wird.

Die jüngst behauptete Fälligstellung durch die Centrum Bank in Vaduz
ist ungültig. Atrium hat dennoch den Beschluss gefasst, die 2008
Anleihe zurückzukaufen. Wie bereits veröffentlicht, hat Atrium letzte
Woche beim englischen High Court eine Klage wegen dieser ungültigen
Fälligstellung eingebracht.

Die Meinl Bank versucht derzeit, die Anleiheninhaber zu versammeln
und ihnen die Fälligstellung dieser Anleihen vorzuschlagen. Diese
Vorgehensweise stellt einen Missbrauch ihrer Stellung als Treuhänder
für die weiteren, börsennotierten Anleihen von Atrium dar (d.s.
AT0000496633, AT0000496641; AT0000492996, AT0000341789 und
AT0000341797), und zwar zu ihrem eigenen Vorteil als Inhaber der 2008
Anleihe. Dies folgt bedauerlicherweise einem vertrauten Muster:
Bereits im August 2010 musste Atrium die Meinl Bank von ihrer
Funktion als Zahlstelle für diese Anleihen entheben. Das Institut hat
damals die Bestätigung verweigert, dass es die zweckgewidmeten
Zinszahlungen auf diese Anleihen wie vorgesehen zur Auszahlung an die
Anleiheninhaber bringen wird. Diese Weigerung steht in krassem
Widerspruch zu ihrer jüngsten Behauptung, sie würde im Interesse der
Anleiheninhaber handeln.

Obwohl sich Meinl Bank in diesem jüngsten Fall nur auf angebliche,
von einer nicht identifizierten Quelle erhaltene Informationen
beruft, hat Meinl Bank es unterlassen, eine Stellungnahme der
Gesellschaft einzuholen.

Das Vorgehen ist ein klarer Missbrauch der Treuhänder-Funktion. Es
handelt sich um einen ungerechtfertigten, mutwilligen Versuch der
Meinl Bank, ihre Verhandlungsposition in der anhängigen EUR 2 Mrd.
Klage der Atrium gegen Meinl Bank zu verbessern und der
entsprechenden Haftung zu entrinnen. Dieses Verhalten deckt sich mit
der sonstigen mutwilligen Vorgangsweise der Meinl Bank, bei der
unbegründete Klagen ebenso auf der Tagesordnung stehen wie unzählige
Presseaussendungen, die wie Nebelbomben die wahren Fakten
verschleiern sollen.

Atrium geht weiterhin davon aus, dass sie mit ihrer im August 2010
eingebrachten Hauptklage gegen Julius Meinl und weitere Beklagte auf
EUR 2 Mrd. Schadenersatz obsiegen wird. Atrium wird die Klage auch
künftig mit voller Überzeugung verfolgen. Auch wird Atrium die
österreichische Staatsanwaltschaft weiterhin bestmöglich bei ihren
Ermittlungen gegen Julius Meinl und die weiteren Beteiligten
unterstützen. Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft
hinsichtlich der Verstrickungen dieser Beschuldigten mit der
Gesellschaft (damals Meinl European Land) – wofür Julius Meinl
bekanntlich im April 2009 verhaftet und gegen außergewöhnlich hohe
Kaution von EUR 100 auf freien Fuß gesetzt wurde – wird weiter
voranschreiten.

Rückfragehinweise:

Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH:
+43 1 51510 5200
RA Mag. Bettina Knötzl

bettina.knoetzl@wolftheiss.com

Financial Dynamics:
+44 (0)20 7831 3113
Richard Sunderland

Laurence Jones
Will Henderson

richard.sunderland@fd.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
——————————————————————————–

ots Originaltext: Atrium European Real Estate Limited
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Financial Dynamics, London
Richard Sunderland / Laurence Jones
Phone: +44 (0)20 7831 3113
mailto:richard.sunderland@fd.com

Branche: Immobilien
ISIN: JE00B3DCF752
WKN:
Index: Standard Market Continuous
Börsen: Wien / Amtlicher Handel