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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft
Wien
FN 100059 x
Stammaktien ISIN AT0000815402
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
130. ordentlichen Hauptversammlung der UBM Realitätenentwicklung
Aktiengesellschaft
am Donnerstag, dem 14. April 2011, um 11 Uhr (MEZ), am Sitz der
Gesellschaft, 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1, „Florido
Tower“, 30. Stock, Raum „Wien“.
T a g e s o r d n u n g : 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt
Lagebericht, des Corporate Governance- Berichts, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2010 2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 4. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010 5. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 6. Wahlen in
den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Donnerstag, 24. März 2011
zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 1210 Wien, Floridsdorfer Hauptstraße 1, Abteilung
Investor Relations, auf:
• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 6,
• Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zum
Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
spätestens ab Donnerstag, 24. März 2011 außerdem im Internet
www.ubm.at/hv zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
Donnerstag, 24. März 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement,
zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am Dienstag, 05. April 2011 der Gesellschaft
entweder per Telefax an 050 626 1827 vom Inland bzw. +43 50626 1827
vom Ausland oder an 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung
Konzernmanagement, oder per E- Mail an rolf.petersen@ubm.at, wobei
das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft
zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und § 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.ubm.at/hv zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des Montag, 04. April 2011, 24.00 Uhr
(MEZ), (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am Montag, 11. April 2011
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per Post: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft
Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen
Absberggasse 47
1100 Wien
Per SWIFT: BKAUATWW3AGM
[zu verwenden ist Message Type MT599;
ISIN AT0000815402 ist unbedingt im Text anzugeben]
Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw.
+43 50626 1827 vom Ausland
Per E-Mail: rolf.petersen@ubm.at, wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Stammaktien (ISIN
AT0000815402), • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, •
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag Montag, 04. April 2011 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
a) Einlangen bei der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 13.
April 2011, 16 Uhr (MEZ):
Per Post: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft
Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen
Absberggasse 47
1100 Wien
Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw.
+43 50626 1827 vom Ausland
Per E-Mail: rolf.petersen@ubm.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
b) Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ubm.at/hv abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 5,450.462,56 und ist in 3.000.000
auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von (gerundet) EUR 1,82 je Aktie
eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Wien, im März 2011
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft
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Rückfragehinweis:
Dir. Prok. Rolf Petersen
UBM Realitätenentwicklung AG
Telefon: +43 50626/1199
mail:rolf.petersen@ubm.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000815402
WKN: 081540
Index: WBI
Börsen: Wien / Amtlicher Handel