EANS-News: Oberbank AG / Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf

——————————————————————————–
Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
——————————————————————————–

Aktienrückkauf/Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf

Linz (euro adhoc) – Veröffentlichung des Beschlusses, von einer
Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des
Rückkaufprogramms der Oberbank AG Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9
BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 1107. Mai Juni 20101
beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2010
erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser
Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein
Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden
Rückkaufprogramm beschlossen; dieser Beschluss sowie das
Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9
BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002
veröffentlicht:

* Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.
Mai 2010.

* Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am
10. Mai 2010 via APA/euro adhoc und am 11.Mai 2010 im Amtsblatt zur
Wiener Zeitung.

* Beginn des Rückkaufprogramms: 18.Mai 201014. Juni 2011;
voraussichtliche Dauer bis 21. Mai17.Juni 20102011. * Das
Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende
Stammaktien der Oberbank AG. * Beabsichtigt ist der Rückerwerb von
bis zu 5670.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht
einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von
ca. 0,272% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,2419%. * Der
geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten,
der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen
Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen. *
Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des
Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der
Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der
Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den
Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für
künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden. * Allfällige Auswirkungen
auf die Börsezulassung: Keine * Die Oberbank AG beabsichtigt, die
Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV
2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, HYPERLINK
„http://www.oberbank.at“www.oberbank.at, zu erfüllen.

Linz, am 1107. MaiJuni 20101
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
——————————————————————————–

Unternehmen: Oberbank AG
Hauptplatz 10-11
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch

ots Originaltext: Oberbank AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Rückfragehinweis:
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 – 7429
stefan.haasbauer@oberbank.at

Branche: Banken
ISIN: AT0000625108
WKN:
Index: WBI
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr