EU-Parlament: Mehrheit für europäisches Vertragsrecht

Das Europäische Parlament hat am 8. Juni 2011 mit deutlicher Mehrheit für die Einführung eines fakultativen EU-Vertragsrechts gestimmt.
Ziel ist es, das Nebeneinander der derzeit noch 27 verschiedenen Vorschriften und Regelungen der Mitgliedstaaten durch EU-weit einheitliche Grundsätze im Vertragsrecht zu ersetzen.
Das vorgeschlagene Instrument beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Das bedeutet, dass Verbraucher und Unternehmen bei länderübergreifenden Geschäften auf das EU-Vertragsrecht anstelle der jeweiligen einzelstaatlichen Vorschriften zurückgreifen können.
Damit soll vor allem Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften auf dem EU-Binnenmarkt geschaffen werden.
Das Fehlen von Rechtssicherheit ist derzeit für viele Unternehmen ein Hindernis bei Geschäften auf dem Binnenmarkt.
Auch erhofft man sich die Senkung von Transaktionskosten und die Schaffung von Vertrauen auf Seiten der Verbraucher.
Im Herbst will die EU-Kommission genaue Vorschläge zur Ausgestaltung vorlegen.
Einen ausführlichen Bericht mit Kommentar finden Sie hier: http://www.wfeb.de/newsarchiv/?newsId=180

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