EU-Plaene zu Leerverkaeufen unterhoehlen nationales Recht

Zu den Plaenen der EU-Kommission riskante Boersenspekulationen weiter einzuschraenken erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Manfred Zoellmer:

Die EU will Spekulationen mit bestimmten Finanzprodukten weiter einschraenken und setzt damit Beschluesse der G20 um. Die vorgestellten Plaene gehen jedoch nicht weit genug und unterwandern das gerade neu geschaffene gesetzliche Verbot von Leerverkaeufen in Deutschland.

Richtigerweise werden in dem EU-Gesetz neue Regeln zu Derivategeschaeften vorgeschlagen. Mit diesen Termingeschaeften, bei denen mit dem zukuenftigen Wert einer Ware oder eines Finanzgeschaefts gehandelt wird, wird an den Boersen heftig spekuliert. Laut EU-Kommission umfasste der Derivatemarkt Ende
2009 ausstehende Positionen von ueber 600 Billionen Euro. Ein grosses Problem ist, dass der ueberwiegende Teil dieser Geschaefte nicht oeffentlich an den Boersen gehandelt werden, sondern „ueber den Ladentisch“ – „over the counter (kurz: OTC).
Dabei werden Konditionen ausgehandelt, von denen die Finanzmarktaufsicht nichts weiss und erfaehrt.

Mit dem neuen EU-Gesetz sollen solche Derivategeschaefte einer sogenannten Clearingstelle gemeldet werden. Dies sollen zwar Privatunternehmen sein, aber die zum 1. Januar 2011 neu entstehende EU-Finanzaufsichtsbehoerde wird auf die erhobenen Daten Zugriff haben. Damit gewinnt die Finanzaufsicht zumindest eine bessere Uebersicht und es kann verhindert werden, dass einzelne Finanzmarktakteure unbemerkt Risikopositionen anhaeufen. Die Haendler muessen ferner genuegendes Eigenkapital aufweisen und „lauteren Geschaeftspraktiken“ folgen.

Hinsichtlich der Leerverkaeufe springt die EU aber zu kurz. Die Leerverkaeufe, bei denen sich Investoren Aktien oder Anleihen leihen um sie zu verkaufen und darauf hoffen, dass sie vor der faelligen Rueckgabe preiswerter eingekauft werden koennen, haben in Teilen die weltweite Finanzkrise verschaerft und die Talfahrt von Bankaktien begruendet, so dass einige an den Rand einer Pleite gerieten.

Die EU plant, dass Leerverkaeufe zunaechst fuer drei Monate verboten werden koennen. Diese Regelung ist zu weich. Wir haben in Deutschland vor kurzem das unbefristete Verbot von ungedeckten Leerverkaeufen beschlossen. Dies muesste dann wieder aufgehoben werden und Deutschland muesste dann alle drei Monate pruefen, ob es noch gerechtfertigt ist.

Es ist zwar richtig, wenn die EU-Kommission sich um einheitliche Regulierung bemueht, aber diese neue Regelung ist zu kurz gesprungen und nicht zu akzeptieren. Das vorgeschlagene EU-Gesetz muss vom Rat der 27 Regierungen und dem Europaparlament verabschiedet werden. Es braucht eine intensive Diskussion zur Beschraenkung von Spekulationen, aber die genannte Regelung muss verschaerft werden.

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