Freistellungsaufträge: Jetzt noch Geld für 2012 sichern

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Wer sich trotz des Weihnachtstrubels noch um seine Freistellungsaufträge für 2011 kümmert, hat im Januar möglicherweise einige hundert Euro mehr auf dem Konto. monero.de hat 25 Banken und Sparkassen zu ihren Fristen befragt. Das Ergebnis: Es bleibt wenig Zeit, damit Änderungen oder die Einrichtung von Freistellungsaufträgen noch für dieses Jahr berücksichtigt werden.

Alleinstehende haben einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro für Kapitalerträge, Verheiratete sogar 1.602 Euro. Bis zu dieser Höhe können Geldanleger ihrer Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Die Zinsgutschriften erfolgen meist zum Jahresende. Dann sollten die Freistellungsaufträge möglichst optimal eingerichtet sein. Das heißt, dass sie den absehbaren Gutschriften für die Kapitalerträge der Anleger angepasst werden sollten, damit das Geld nicht erst über die Steuererklärung zurückgeholt werden muss.

„Prinzipiell ist das kein Problem, denn Kunden haben das Recht, Freistellungsaufträge beliebig oft zu ändern – und das kostenlos“, so Gerd Bielenberg, Chefredakteur von monero.de. Dabei gilt es jedoch, die unterschiedlichen Fristen der Kreditinstitute zu beachten. Bei der Postbank muss die Änderung zum Beispiel bis zum 15. Dezember vorliegen, bei der Norisbank bis zum 19. Dezember. Andere Institute wie die Deutsche Bank oder die Targobank haben den 29. oder 30. Dezember als Stichtag. Empfohlen wird zumeist, die Frist nicht bis zum letzten Tag auszureizen, damit sich mögliche Fehler noch korrigieren lassen.

Bei gut der Hälfte der befragten Institute ist die Einrichtung oder Änderung der Freistellungsaufträge auch online möglich. Dabei verlängert sich der zeitliche Spielraum bei der ING-Diba zum Beispiel vom 20. auf den 29.Dezember. Nur bei der Sparkasse Köln-Bonn muss ein Online-Auftrag früher vorliegen.

Tipps zu Freistellungsaufträgen sowie die Übersicht der Fristen aller befragten Institute erhalten Sie unter monero.de:
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