BERLIN. Zum Bundesrechnungshofbericht über den Euro-Stabilitätsmechanismus (ESM) erklärt der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Otto FRICKE:
Die Beteiligungsrechte des Parlaments im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) haben elementare Bedeutung. Einen parlamentarischen Blankoscheck wird es nicht geben. Unter den Haushaltspolitikern der Koalition besteht große Einigkeit, dass die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages beim ESM deutlich ausgebaut werden.
Alle Vereinbarungen zum ESM bedürfen zudem einer gesetzlichen Grundlage. Die gibt es noch nicht.
Der Bundestag wird im Gesetzgebungsverfahren darauf achten müssen, dass das Haushalts- und Budgetrecht nicht ausgehebelt wird. Das gilt sowohl für die Frage, welche Mittel der Rettungsschirm anwenden darf, wie auch für die Frage, welche Volumen bereitgestellt werden dürfen. Insbesondere kann es keinen Automatismus geben, nach dem Deutschland nach schlichtem Mehrheitsbeschluss der ESM-Gouverneure automatisch zusätzlich Geld in den Fonds nachschießt. Dies dürfte im Lichte des Lissabon-Urteils des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich höchst bedenklich sein.
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