Gesetzgeber gönnt § 6b-Fondsanleger kurze Verschnaufpause

Im Gesetzgebungsverfahren zum aktuellen Jahressteuergesetz gibt es zunächst scheinbar keine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des § 6 b des Einkommensteuergesetzes.

Damit sind Reinvestitionen, zum Beispiel aus Verkäufen landwirtschaftlicher Grundstücke, weiterhin möglich. Zu früh sollten sich die betroffenen Investoren jedoch nicht freuen. Die SPD-Fraktion des Bundestages hat in den Beratungen des Finanzausschusses die Erwartung an die Bundesregierung unterstrichen, „dass die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zum Themenkomplex der § 6b-Fonds sehr zeitnah erfolgen müsse. Die steuerliche Begünstigung von Einlagen in solche Fonds habe Konsequenzen, über die im Detail dringend beraten werden müsse.“

Demnach ist Anlegern zu raten, anstehende Investitionen nach dem § 6b-Modell in sichere Tücher zu bringen, solange noch Zeit dafür ist. Derzeit hat der Bundestag § 6b-Fondsanlegern etwas Zeit verschafft, sich auf sicherem steuerlichen Terrain bewegen zu können. Die Frage ist, wie lange noch. Deshalb sind nur noch wenige Angebote aktuell im Markt.