Wer im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit als Angestellter oder Arbeiter einen Unfall erleidet, erhält Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei gilt immer zu berücksichtigen, dass Unfälle in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt nicht durch die Gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden. Ein separater Schutz auf privater Basis ist also unumgänglich, um die finanziellen Folgen eines Unfalles komplett abzusichern.
Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html
Bevor nach dem Eintritt eines Arbeitsunfalls es zur Zahlung einer Verletztenrente kommt, wird durch die Gesetzliche Unfallversicherung erst einmal alles unternommen, um im Rahmen einer Heilbehandlung die Gesundheit des Betroffenen wieder herzustellen oder die Folgen des Unfalls zu mildern. Es wird also eine ärztliche und eine zahnärztliche Behandlung gewährleistet. Dazu gehört auch die Übernahme von Arznei- und Verbandsmittel, die wie bei den Festbeiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.
Ferner gewährt die Gesetzliche Unfallversicherung die Erstattung der Kosten für Heilmittel wie z. B. Krankengymnastik oder Sprachtherapien. Doch auch hier gilt wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Privatärztliche Leistungen oder eine höherwertige Versorgung werden in keinem Fall übernommen. Dieses muss der Patient selber aufwenden und kann z. B. durch Leistungen aus der privaten Unfallversicherung getragen werden.
Kommt bei einem Unfall zur dauerhaften Beeinträchtigung oder Verlust von Gliedmaßen, leistet die Gesetzliche Unfallversicherung für Körperersatzstücke, also Prothesen. Auch die Pflege bei Hilflosigkeit fällt in den Leistungsbereich. Dabei gilt aber auch zu berücksichtigen, ob nicht auch Verwandte einen Teil ihrer Zeit für die Pflege aufwenden können.
Sind die Folgen eines Unfalles von längerer Dauer gewesen, so wird die Gesetzliche Unfallversicherung auch Kosten aufwenden, um den Betroffenen wieder in das Arbeitsleben integrieren zu können. Ist ein Arbeiter z. B. nach einem Unfall nicht mehr in der Lage, seine Tätigkeit dauerhaft auszuführen, so wird eine Umschulung finanziert, die ihm die Chance bietet, auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben. Außerdem wird Hilfe bei Erhaltung oder der Suche nach einem Arbeitsplatz geleistet.
Grundsätzlich muss man aber dabei beachten: Hier handelt es sich um Leistungen, wenn es durch einen Arbeits- oder Wegeunfall zu verletzungsbedingten Beeinträchtigungen kommt. Alle anderen Unfälle, die sich außerhalb der versicherten Tätigkeiten ereignen, haben keine Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung zur Folge. Wer sich also rund um die Uhr gegen die Kostenrisiken eines Unfalles schützen möchte, kann das allein mit der privaten Unfallversicherung. Denn hier wird nicht unterscheiden, ob sich der Unfall während der Arbeitszeit oder im privaten Umfeld ereignet hat.
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