Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) rät allen
Gesellschaftern des Medico Fonds Nr. 37 Dresden, Waldschlösschen KG
dringend, den Beitritt zur Kapitalerhöhung und mögliche
Zahlungsverpflichtungen vorher durch einen Fachanwalt prüfen zu
lassen. „Unabhängig von einer möglichen Zahlungspflicht der
Gesellschafter können Anleger gegebenenfalls Schadensersatzansprüche
gegenüber der beratenden Bank bzw. der Gebau AG als
Gründungskommanditistin und Prospektherausgeberin geltend machen“
sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. „Grundsätzlich hätten
Anleger über die vermutlich von Anfang an vorgesehenen Verluste und
das damit verbundene Absinken des Kapitalkontos durch die Auszahlung
von Ausschüttungen informiert werden müssen. Nach unserer Auffassung
ist der Emissionsprospekt in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Darüber
hinaus sollte das Vorliegen weiterer Beratungsfehler geprüft werden“
so Hahn weiter. Für einige Mandanten von hrp ist bereits ein
Klageverfahren gegen die Gebau AG beim Landgericht Düsseldorf
anhängig.
Die Gesellschafter des Medico Fonds Nr. 37 sind in diesem Jahr
bereits mehrfach von der Gebau Fonds GmbH angeschrieben worden. Sie
wurden aufgefordert, sich an einer mit der finanzierenden Bank, der
Westdeutschen Immobilienbank, ausgehandelten Kapitalerhöhung zur
Entschuldung der Fondsgesellschaft zu beteiligen. Die Gesellschafter
sollten einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zustimmen, die
neben der Kapitalerhöhung u.a. auch einen Ausschluss der
Kündigungsmöglichkeit bis 2020 beinhaltet. Am 28.07.2010 teilte die
Gebau Fonds GmbH mit, dass die Kapitalerhöhung beschlossen worden
sei; der entsprechende Beschluss legt den von hrp vertretenen Anleger
bislang jedoch nicht vor.
Bisher haben sich angeblich circa 50 Prozent der Kommanditisten an
der Kapitalerhöhung beteiligt. Zuletzt meldete sich ein Düsseldorfer
Rechtsanwalt bei den verunsicherten Anlegern und teilte mit, aufgrund
der bisher ungenügenden Teilnahme an der Kapitalerhöhung habe die
Westdeutsche Immobilienbank Anfang Oktober 2010 die Zwangsverwaltung
beim Amtsgericht Dresden beantragt. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt gab
an, die Westdeutsche Immobilienbank habe ihm einen Teil ihrer
Forderungen gegen die Fondsgesellschaft abgetreten. Der Rechtsanwalt
forderte die weiteren Gesellschafter unter Fristsetzung bis zum
08.11.2010 auf, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Es gebe
für die Anleger zwei Alternativen – entweder, an der Kapitalerhöhung
teilzunehmen, oder aber die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen zu
müssen. Hintergrund dieser Ankündigung ist die Mitteilung der
Fondsgesellschaft, dass die Kapitalkonten durch gewinnunabhängige
Entnahmen gemindert seien. Sollte dies zutreffen, würde gemäß § 172
Abs. 4 HGB die unmittelbare Haftung der Anleger gegenüber Dritten
wieder aufleben. Mit der Kapitalerhöhung soll nach Angabe des
Düsseldorfer Rechtsanwalts eine komplette Haftentlassung der
Gesellschafter einhergehen. Auch die Gesellschafter der Medico Fonds
Nr. 30, 31, 32 und 33 sind bereits von der Gebau Fonds GmbH
aufgefordert worden, an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen. Auch hier
droht eine persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter durch einen
Gläubiger der jeweiligen Fondsgesellschaft.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
Pressekontakt:
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