IFG AG: Gute Ausbildung-Gute Beratung

Mit dem Inkrafttreten der „Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung“ im Mai 2007 sind die Anforderungen an Versicherungsvermittler europaweit erheblich verschäft worden. Der Gesetzgeber verlangt seitdem von jedem Berater einen Sachkundenachweis, der die fachliche Eignung für die Vermittlungstätigkeit eindeutig belegt. Das Ziel der „EU-Vermittlerrichtlinie“ ist offensichtlich: Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen feste Mindeststandards bei der Finanzvermittlung definiert werden, die den Kunden schützen vor folgenreicher Falschberatung.

Thomas Lauterbach befürwortet politische Initiativen, die auf die Durchsetzung von Mindestqualifikationen für Versicherungsvermittler abzielen, bereits seit vielen Jahren ausdrücklich. Nach Meinung von Thomas Lauterbach bewegen sich auch heute noch zu viele unseriöse Finanzvertriebe auf dem deutschen Versicherungsmarkt, deren schlecht ausgebildete Mitarbeiter ihren Kunden ungeeignete Produkte vermitteln und das Vertrauen der Bürger in die Finanzdienstleistungsbranche insgesamt beschädigen.

Im Unternehmen IFG AG hat Thomas Lauterbach bereits zur Gründung verbindliche Qualifikationsstandards eingeführt, die das Recruiting wie auch die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter bestimmen. Hierbei wendet die IFG AG ein mehrschichtiges System an, das die systematische Inhouse- Weiterbildung mit den Leistungen externer Bildungsträger kombiniert. So werden Neueinsteiger vom Team der IFG AG mittels Break-Point-Seminar und mehrgliedrigen Schulungen wie beispielsweise dem Wertpapier-Studium I-III von Beginn an optimal auf ihre künftige Beraterfunktion vorbereitet. Gleichzeitig wird die Qualifikation erfahrener Mitarbeiter in Seminaren wie „Situation Leadership“ oder „Think Big – Zielvisualisierung“ stetig ausgebaut. Den hauseigenen Seminarbetrieb wird ergänzt durch eine enge Kooperation mit der renommierten Brüsseler Carolus-Magnus-Universität. Der private Bildungsträger bietet eine Vielzahl finanzrelevanter Fernstudiengänge und verleiht nach einem erfolgreichem Studienabschluss anerkannte Titel wie „Diplom-Bankinvestmentberater“.