Sie als Arbeitnehmer erhalten vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zu ihrem normalen Lohn oder Gehalt. Das ist in den meisten Tarifverträgen, Einzelverträgen und Betriebsvereinbarungen so ausgehandelt. Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten Sie, wenn ihr Arbeitgeber für Sie vermögenswirksame Leistungen in eine, der vom Staat geförderten Anlageformen überweist. Das können zusätzliche Geldleistungen oder Teile des Arbeitsverdienstes sein. Die genaue Höhe der Zuschüsse des Arbeitgebers können Sie am besten innerhalb der ersten 14 Tage nach Eintritt in die Genossenschaft erfragen. Wenn gewünscht übernimmt das auch ihre Wohnungsbaugenossenschaft GenoKap eG. Wir unterstützen Sie gerne!
Ihre Öffentlichkeitsbauftrage
der GenoKap eG