Informationen zum pfändungssicheren Konto (P-Konto) trotz negativer bzw. ohne Schufa

Pfändungssicheres Konto trotz negativer bzw. ohne Schufa – Informationen zum P-Konto!

Seit dem 01.07.2010 ist das „Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutz“ In Kraft getreten. Seitdem besteht die Möglichkeit, ein bestehendes Konto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln zu lassen bzw. gleich ein als P-Konto geführtes Konto zu eröffnen.

Was versteht man genau unter einem P-Konto?

* Gesetzlicher Pfändungsschutz für Ihr Konto
* Beträge bis 985,15 Euro können nicht gepfändet werden (sind Kinder vorhanden, wird dieser Betrag weiter aufgestockt)
* Bis zur Höhe der Pfändungsgrenze kann problemlos am elektronischen Zahlungsverkehr teilgenommen werden
* Das P-Konto wird ohne Schufa Prüfung eingerichtet
* Es ist auch kein Gerichtsbeschluss nötig, um ein P-Konto einzurichten
* Es erfolgt bei einem Pfändungsversuch keine Kontosperrung
* Auch Selbständige können ein P-Konto bekommen
* Mehr als 1 Pfändungsschutzkonto pro Person ist allerdings nicht zugelassen

Auch über unser Portal können Sie problemlos ein P-Konto beantragen. Dazu schauen Sie bitte hier:

http://www.leben-ohne-schufa.de/p-konto.htm

Für die bei uns angebotenen P-Konto Varianten erfolgt der gesamte Ablauf online: Registrierung, Kontoführung und Kontoverwaltung schnell und diskret über das Internet ohne bei Banken direkt vorzusprechen oder um ein P-Konto betteln zu müssen!

Des weiteren dient eine MasterCard Kreditkarte zur Teilnahme am Zahlungsverkehr, was bei einem P-Konto nicht selbstverständlich ist.

Weitere Informationen zum P-Konto erhalten Sie hier:

http://www.leben-ohne-schufa.de/p-konto.htm

Ihr
leben-ohne-schufa
Portal
http://www.leben-ohne-schufa.de