Kabinett beschließt Unterstützungsleistungen für Ministerpräsident Roland Koch

Regierungssprecher Dirk Metz: Gängige Staatspraxis für einen überschaubaren Zeitraum von sechs Monaten

Die Hessische Landesregierung hat ? unter Nicht-Teilnahme des Ministerpräsidenten ?beschlossen, Ministerpräsident Roland Koch für einen kurzen, überschaubaren Zeitraum nach seinem Ausscheiden aus dem Amt einen reibungslosen Übergang und die Abwicklung von Korrespondenz und Schriftverkehr zu ermöglichen. Dafür soll Koch für die Dauer von bis zu sechs Monaten eine angemessene Ausstattung mit einem Fahrzeug der Fahrbereitschaft mit Fahrer, einer Schreibkraft und einem Referenten zur Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben aus dem Amt zur Verfügung stehen wird. Das teilte der Sprecher der Hessischen Landesregierung, Staatssekretär Dirk Metz, heute in Wiesbaden mit.

„Ein solches Vorgehen ist in Hessen wie auch in anderen Bundesländern gängige Staatspraxis und gilt in unserem Land so seit den Tagen von Georg August Zinn.“ In anderen Ländern gebe es ähnliche Regelungen. Hier seien zum Teil deutlich längere Übergangszeiten üblich, sagte Metz.

Pressestelle: Staatskanzlei
Pressesprecher: Staatssekretär Dirk Metz, Sprecher der Landesregierung
Telefon: (0611) 32 39 18, Fax: (0611) 32 38 00
E-Mail: presse@stk.hessen.de