Kein Pardon für Laufzeitfonds: Richter verurteilt Bank wegen kruder Falschberatung eines 80-Jährigen!

Gerade Senioren werden oft Opfer ungeheurer Falschberatung. Doch die Gerichte lassen solche Fälle nicht mehr ungestraft, meint Rechtsanwältin Daniela Bergdolt. Dies zeigt ein neues Urteil des Landgerichts Traunstein.

München, 23. August – Kaum eine andere Kundengruppe wird so oft, so schwerwie-gend und so konsequent falsch beraten wie Senioren. Die Spanne reicht von unsinnigen Kapitallebensversicherungen zur Altersvorsorge über lang laufende Bausparverträge bis hin zu hochriskanten Zockerzertifikaten. „Ältere Menschen gelten als gutgläubig und ah-nungslos. Viele Berater glauben daher, dass man Senioren wirklich alles andrehen kann“, kritisiert Rechtsanwältin Daniela Bergdolt. In einem besonders plastischen Fall hat das Landgericht Traunstein nun der Klage eines rechtlich von der Kanzlei Bergdolt Rechts-anwälte beratenen 82-jährigen Rentners stattgegeben und eine Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt (Az: 5 O 4358/11). Das Kreditinstitut muss dem Mann den vol-len Schadensersatzanspruch samt entgangenem Gewinn erstatten.

Der Bankberater hatte dem damals 80-jährigen Mann einen langlaufenden Investment-fonds (UniGarant-Fonds BRIC 2017, WKN: A1CX3Q) empfohlen. Der Fonds hatte eine feste Laufzeit von sieben Jahren. Erst 2017 hätte der Kläger den kompletten Anlagebe-trag – exklusive Ausgabeaufschlag, Depotkosten, Ausschüttungen, Steuerabzüge und fiktiver Erträge – zurückbekommen. Das Gericht erklärte sehr deutlich, dass ein Produkt mit einer Laufzeit von sieben Jahren absolut nicht für den damals 80jährigen Käufer ge-eignet gewesen sei. Außerdem bemängelte das Gericht weitere Beratungsfehler: So sei der Berater nicht ausreichend auf den hohen Beratungsbedarf des Mannes eingegangen, und habe ihn stattdessen mit Informationen überfrachtet. Außerdem habe der Bankbera-ter dem Anleger gegenüber missverständliche Angaben gemacht, indem er offenbar auch für den Fall eines vorzeitigen Verkaufs der Anteile die Auszahlung des Garantiebetrages zusicherte. Das Beratungsprotokoll sei bei den Angaben zur Laufzeit ungenau.

Das Urteil zugunsten des 82-Jährigen ist für Kapitalmarktrechtlerin Daniela Bergdolt mehr als erfreulich: „Das Gericht hat der Bank ihr Fehlverhalten überdeutlich vor Augen ge-führt. Man kann sich nur wünschen, dass andere Gerichte in vergleichbaren Fällen ähn-lich urteilen. Vielleicht lernen die Banken dann endlich, auch Senioren vernünftig und anlegergerecht zu beraten!“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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