Als der unabhängige Finanzvermittler AVL Klage gegen die DWS einreichte, ging es AVL letztendlich darum, den Kunden bestmögliche Konditionen beim Abschluss des Riester-Produkts DWSTopRente anbieten zu können. Das Landgericht Frankfurt hat diese Klage nun abgewiesen.
Für das Urteil im Fall „David gegen Goliath“ liegen allerdings noch keine Entscheidungsgründe vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Erst wenn die Begründungen vorliegen, kann der Finanzvermittler entscheiden, ob er in Berufung geht.
Zunächst bedeutet das Urteil, dass AVL von dem 100-prozentigen Rabatt, den der Finanzvermittler seinen Kunden auf die Abschlussprovision der DWS TopRente anbietet, weiterhin nur 50 Prozent als Direktrabatt weitergeben darf. Angestrebt hatte der Finanzvermittler einen Direktrabatt von 100 Prozent. Denn auf diese Weise müsste AVL nicht mehr eine Hälfte der Abschlussprovision in Form einer Rückzahlung, die der Anleger je nach Betrag versteuern muss, erstatten. „In der Konsequenz geht das Urteil somit zu Lasten der Anleger, in deren Interesse wir uns für bessere Konditionen eingesetzt hatten“, berichtet Uwe Lange.
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute als einer der bundesweit bedeutendsten unabhängigen Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa 16.000 Fonds steuerfreie Direkt-Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Egal welches Produkt AVL vermittelt, es wird komplett auf Abschlussprovisionen verzichtet. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. AVL finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch eine Vermittlung von AVL nicht erhöht. Da der Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen kostenlos möglich ist, können Fondsanteile zum Nulltarif gehandelt werden. Im AVL Kundenlogin erhält der Anleger kostenlos ausführliche Informationen über sein Portfolio in einer Multidepot-Ansicht (Wertentwicklung, Quartalsberichte, historische Fondskurse, realisierte Gewinn-/Verlustdarstellung etc).