Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät Arbeitnehmern zu prüfen, ob die Angaben aus 2010 auch für das kommende Jahr Gültigkeit haben. Das betrifft zum Beispiel Kinderfreibeträge, die Religionszugehörigkeit oder Behindertenfreibeträge. Alle Freibeträge aus dem Jahr 2010 werden 2011 automatisch anerkannt.
Wer zusätzliche oder neue Freibeträge eintragen lassen möchte, kann sich ebenfalls direkt an das zuständige Finanzamt wenden und einen formlosen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. „Jeder Arbeitnehmer, dem übers Jahr gesehen hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstehen, sollte diese Möglichkeit nutzen“, empfiehlt Stadter. So haben sie monatlich mehr Netto in der Tasche.
Ausnahme für Azubis 2011
Wer nächstes Jahr zum ersten Mal eine Lohnsteuerkarte benötigt, kann sich beim Finanzamt im Heimatort eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen und dem Arbeitgeber vorlegen. Eine Ausnahmeregelung gibt es für junge Menschen, die 2011 ihre erste Ausbildung beginnen. Bei ihnen genügt die Angabe der Steueridentifikationsnummer, des Geburtsdatums und der Religionszugehörigkeit. Vorausgesetzt der Auszubildende ist ledig, darf der Arbeitgeber in diesen Fällen automatisch von der Steuerklasse I ausgehen.
Im Jahr 2012 soll die elektronische Lohnsteuerkarte dann endgültig eingeführt werden. Mit Hilfe der persönlichen Steueridentifikationsnummer kann das Personalbüro alle nötigen Daten, die bisher auch auf der Steuerkarte eingetragen waren, aus einer zentralen Datenbank auslesen.
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