Der Rat der EU hat mit der Richtlinie 2010/88/EU die Verlängerung des Mindestnormalsatzes der Mehrwertsteuer von 15 % bis zum 31. Dezember 2015 beschlossen.
Da die Konsultationen über eine neue Strategie bei der Mehrwertsteuer noch nicht abgeschlossen sind, sah man es als zweckmäßig an, den Mindeststeuersatz in gleicher Form beizubehalten.
Länder wie Luxemburg, in denen die Mehrwertsteuer bei 15 % liegt, bleiben somit für Privatkunden im Grenzgebiet weiterhin interessant.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des WFEB unter www.wfeb.de.
Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.