Mit der Uelzener Hundehaftpflicht im Schadensfall auf Nummer Sicher gehen

Ein kleiner Biss von Bello kann schnell fatale Folgen haben. Auch wenn nur ein Hosenbein oder eine Jacke zerrissen wurde, hat der Geschädigte dennoch Anspruch auf Schadensersatz. Als Hundehalter stehen Sie generell in der Haftung, eine Umkehr der Schuldfrage ist wegen der Gefährdungshaftung nicht möglich. Die Hundehaftpflicht der Uelzener bietet dagegen optimale Sicherheit. Mehrere Bundesländer verlangen mittlerweile von den Hundehaltern einen Nachweis über den Versicherungsschutz für den Vierbeiner, die Hundehaftpflicht der Uelzener erfüllt die gesetzlichen Vorgaben bei Weitem.

Aber auch ohne gesetzliche Grundlage ist die Uelzener Hundehaftpflicht unverzichtbar. Denn sie deckt viele Lebensbereiche ab, an die Herrchen oder Frauchen wohlmöglich nicht denken. Wie sieht es z. B. aus, wenn der Vierbeiner in der Mietwohnung die Türrahmen anknabbert? In diesem Fall hat der Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf Wiedergutmachung des Schadens. Somit fällt diese Forderung auf den Hundehalter zurück.

Hier greift der Schutz der Uelzener Hundehaftpflicht, denn sogenannte Mietsachschäden gehören zum Leistungsumfang der PREMIUM-Deckung. Auch der Forderungsausfall darf heutzutage nicht außer Acht gelassen werden. Was passiert, wenn Sie selber gebissen werden und der andere Hundehalter nicht versichert ist? Dann leistet die Hundehaftpflicht der Uelzener für Ihren erlittenen Schaden.

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